Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt zur Erhebung von Betreuungsentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaEO)
Informationen zur Entgeltordnung
Ziel dieser Regelung ist es, in allen Betreuungsverhältnissen sozial gerechte, faire und nachvollziehbare Entgelte zu ermöglichen. Diese Entgeltordnung soll für alle Betreuungsverhältnisse in Erfurt eine einheitliche Berechnungsgrundlage für Elternentgelte schaffen.
Am 20.12.2017 wurden vom Stadtrat die Neufassung der Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt zur Erhebung von Betreuungsentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaEO) (Drucksache 1788/17) sowie die privatrechtlichen Entgelte für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt (Drucksache 1810/17) beschlossen.
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- 5.504 Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt zur Erhebung von Betreuungsentgelten und Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaEO)
- 5.114 Privatrechtliche Entgelte für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt -Essengeld KitaEF-
Hinweise:
Beschluss zur Entgeltordnung: 1788/17
Bekanntmachung: 28.12.2017
1. Änderung zur Entgeltordnung: 0171/18
Bekanntmachung: 23.03.2018
Beschluss zu den Privatrechtliche Entgelte für die Verpflegung: 0270/21
Bekanntmachung: 06.08.2021
2. Änderung zur Entgeltordnung: 1617/23
Bekanntmachung: 08.11.2023