Begrünungssatzung bei Baumaßnahmen in der Stadt Erfurt

21.08.1995 00:00

Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke, sind unter Verwendung von standortgerechten Arten, entsprechend der Regelungen dieser Begrünungssatzung bei Baumaßnahmen in der Landeshauptstadt Erfurt zu begrünen bzw. gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und instand zu halten.

Hinweise:

Beschluss 014/92
Bekanntmachung: 25.02.1995