Abfallbehälter – Standplätze und Behältergrößen

Für Abfallbehälter sind auf den an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstücken ausreichend große und befestigte Standplätze einzurichten. Der jeweilige Standplatz soll so angelegt sein, dass er für zusätzliche Behälter erweitert werden kann.

Die Behälter dürfen nur zum Zweck der Leerung auf den Gehweg oder an den Fahrbahnrand gestellt werden. Sie sind am Morgen des jeweiligen Entsorgungstages bis 6:00 Uhr bzw. am Abend zuvor ab 17:00 Uhr zur Abholung bereitzustellen. Aus Gründen des Lärmschutzes ist es nicht erlaubt, Abfallbehälter nach 22:00 Uhr bereitzustellen.

Nach der Entsorgung sind die Behälter schnellstmöglich auf den Standplatz des Grundstückes zurückzustellen. Das „wilde“ Stehenlassen vor den Grundstücken führt häufig zur Verschmutzung des Umfeldes und birgt zudem eine Unfallgefahr für Fußgänger und Fahrzeuge. Oft werden unverschlossene, frei zugängliche Abfallbehälter auch durch Unbefugte genutzt, die sich auf Kosten anderer ihrer Abfälle entledigen.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann das Einrichten eines Abfallbehälterstandplatzes vor dem Grundstück gestattet werden.

Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?

  • § 8 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erfurt
  • § 10 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erfurt
  • § 11 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Erfurt
  • Entsprechend der Lage des Grundstückes und des vorgesehenen Standplatzes sind bei der Standplatzgestaltung evtl. die Regelungen weiterer städtischer Satzungen zu beachten, wie:
    • die Vorgartensatzung der Stadt Erfurt vom 15.01.1999
    • die Ortsgestaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt vom 23.11.1992
    • die Begrünungssatzung bei Baumaßnahmen in der Stadt Erfurt vom 21.08.1995

Welche Abfallbehälter sind aufzustellen?

Bei Wohngrundstücken

  • graue Hausmülltonne(n)
  • braune Biotonne(n)
  • blaue Papiertonne(n)
  • gelbe Tonne(n) für Leichtverpackungsabfälle*

Bei gewerblich genutzten Grundstücken

  • graue Tonne(n) für hausmüllähnliche Abfälle
  • blaue Papiertonne(n)
  • gelbe Tonne(n) für Leichtverpackungsabfälle*
  • weitere Abfallbehälter/Container nach Art und Umfang des Gewerbes, z. B. Sammelbehälter für Küchen- und Speiseabfälle

*Aufgrund der baulichen Gegebenheiten in Teilen der Erfurter Altstadt stellt das Entsorgungsunternehmen hier ggf. Gelbe Säcke zur Verfügung.

Wie groß ist der Platzbedarf für einen Abfallbehälterstandplatz?

  • Der Platzbedarf ergibt sich aus Anzahl und Größe der vorzuhaltenden Abfallbehälter.
  • Folgende Mindestflächen werden zum Aufstellen der Abfallbehälter benötigt:
    • 40- bis 240-Liter-Behälter: jeweils 0,75 x 0,80 m sowie ein Gang von mindestens 1,00 m Breite für den Transport
    • 660- bis 1.100-Liter-Behälter: jeweils 1,40 x 1,30 m sowie ein Gang von mindestens 1,50 m Breite für den Transport

Welches Behältervolumen muss zur Verfügung stehen?

  • Die Stadt legt entsprechend der Regelungen der Abfallwirtschaftssatzung und unter Berücksichtigung der Angaben des Anschlusspflichtigen Art, Anzahl und Größe der Abfallbehälter sowie die Häufigkeit und den Tag der Leerung fest. Dabei berät die Stadt den Anschlusspflichtigen über die ordnungsgemäße und für das jeweilige Grundstück zweckmäßigste Abfallerfassung.

  • Die Größe bzw. die Anzahl der Hausmüllbehälter bemisst sich nach der tatsächlich anfallenden Abfallmenge. Grundsätzlich ist jedoch ein Mindestvolumen von 10 Litern pro Person und Woche vorzuhalten. In Haushalten, in denen keine strikte Abfalltrennung praktiziert wird, reicht dieses Vorhaltevolumen erfahrungsgemäß nicht aus. Letztendlich ist der Anschlusspflichtige dafür verantwortlich, dass entsprechend des tatsächlichen Bedarfs genügend Abfallbehälter für das Grundstück zur Verfügung stehen.

  • Für Gewerbe- oder Industriebetriebe (ebenso Dienstleistungsunternehmen, nichtgewerbliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen u.a.) wird der erforderliche Behälterbedarf unter Zugrundelegung von Einwohnergleichwerten ermittelt. Das Mindestvorhaltevolumen je Betrieb beträgt 30 Liter pro Woche.

Wann kann die Bereitstellung von Abfallbehältern zum Zweck der Entleerung auf einem Übernahmeplatz entfallen?

  • Die Bereitstellung der Abfallbehälter auf einem Übernahmeplatz kann entfallen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  1. Der Standplatz muss sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden, frei von Hindernissen und ausreichend beleuchtet sein.
  2. Der Transportweg vom Standplatz bis zu der Stelle, die vom Entsorgungsfahrzeug angefahren werden kann, darf 10 m nicht überschreiten.
  3. Führt der Transportweg durch Türen, müssen diese geeignete Feststellvorrichtungen besitzen.
  4. Türen an Standplatzeinhausungen müssen durch den Anschlusspflichtigen am Entsorgungstag aufgeschlossen werden oder von den Mitarbeitenden des Entsorgungsunternehmens zu öffnen sein.
  • Soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, können die Abfallbehälter von den Mitarbeitenden der SWE Stadtwirtschaft GmbH vom Standplatz geholt werden. Die Stadtverwaltung entscheidet, ob ein Standplatz als Übernahmeplatz genutzt werden kann.

Kontakt für nähere Auskünfte

Nähere Auskünfte über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und die geltenden Regelungen in der Landeshauptstadt Erfurt erteilen die Mitarbeitenden des Umwelt- und Naturschutzamtes der Stadtverwaltung Erfurt, Abteilung Abfall.

 

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