Satzung: 01.04.2020 11:45
aktualisiert: 13.12.2024 08:52
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Grundlagen, Umwelt
Für die Benutzung der von der Landeshauptstadt Erfurt verwalteten Friedhöfe und ihrer Einrichtungen, für die Benutzung des städtischen Krematoriums und der damit verbundenen Leistungen im Rahmen der Friedhofssatzung werden Benutzungsgebühren, Bestattungsgebühren und Verwaltungsgebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben. Regelungen für die Benutzung des Friedhofs enthält die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt.
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Satzung: 20.03.2015 11:03
aktualisiert: 13.12.2024 08:08
Kategorie: Jugend, Beiräte, Grundlagen
Im Interesse der Stadt Erfurt sowie der Studierenden der Erfurter Hochschulen und zu deren Einbindung in das kommunale Geschehen wird für das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ein Kommunaler Hochschul- und Studierendenbeirat berufen. Der Kommunale Hochschul- und Studierendenbeirat vertritt die Interessen der Studierenden sowie der Hochschulen im Allgemeinen gegenüber dem Stadtrat und wirkt bei der Entscheidungsfindung der Stadt beratend mit.
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Satzung: 09.10.2024 00:00
aktualisiert: 15.10.2024 14:03
Kategorie: Jugend, Ausschüsse, Stadtrecht
Regelungen grundsätzlicher Art zum Jugendhilfeausschuss Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss der Stadt Erfurt regelt die grundsätzlichen Fragen zum Geschäftsgang des Jugendhilfeausschusses (z. B. Form und Frist der Einladungen, Definitionen von Drucksachen-Arten, Antragsrechte, Mindestinhalte von Niederschriften und die Bildung von Unterausschüssen). Die Geschäftsordnung für den Jugendhilfeausschuss wird vom Jugendhilfeausschuss in der Regel in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen.
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Satzung: 08.09.2019 00:00
aktualisiert: 10.10.2024 10:18
Kategorie: Ehrenamt, Haushalt, Politik, Bürgerbeteiligung, Stadtrat, Grundlagen, Verwaltung
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
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Satzung: 11.07.2024 00:00
aktualisiert: 09.09.2024 12:58
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Grundlagen
Für öffentliche Leistungen, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vorzunehmen sind, werden aufgrund dieser Verwaltungskostensatzung Verwaltungsgebühren erhoben.
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Satzung: 11.07.2024 00:01
aktualisiert: 09.09.2024 12:47
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Grundlagen
Für vereinbarte Leistungen der Landeshauptstadt Erfurt in fiskalischer Art sind Preise zuzüglich Auslagen auf Grund der Regelung zu erheben.
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Satzung: 01.01.2016 00:00
aktualisiert: 06.08.2024 15:52
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Sicherheit und Ordnung, Ordnungsbehördliche Regelungen, Abfall, Kommunale Unternehmen, Stadtwerke Erfurt
Die Landeshauptstadt Erfurt ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Sie führt die Entsorgung in ihrem Gebiet auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und nach Maßgabe dieser Satzung als öffentliche Einrichtung durch. Im Rahmen der ihr obliegenden Aufgaben fördert sie die nachhaltige Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes.
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Satzung: 01.01.2024 00:00
aktualisiert: 28.06.2024 12:08
Kategorie: Stadtrecht
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer)
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Satzung: 22.04.2016 00:00
aktualisiert: 31.05.2024 09:24
Kategorie: Grundlagen, Thüringer Zoopark
Der Thüringer Zoopark Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung für den Thüringer Zoopark Erfurt geregelt.
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Satzung: 29.02.2024 00:01
aktualisiert: 13.03.2024 09:39
Kategorie: Bildung, Finanzen, Soziales, Stadtrecht
Die Landeshauptstadt Erfurt ist Träger der Schülerbeförderung für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler sowie für Schüler an überregionalen Schulen und Spezialschulen und –klassen. Bei einem bestehenden Anspruch nach § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz hat die Landeshauptstadt Erfurt die Pflicht die Schüler auf dem Schulweg zu befördern oder die notwendigen Beförderungsaufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Im Rahmen dieser Satzung werden das Verfahren und die Grundsätze zur Schülerbeförderung auf Schulwegen geregelt. Hiervon umfasst sind die Ausgabe der Schülerausweise, die Erstattung der Schülerbeförderungskosten sowie der Schülerspezialverkehr.
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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.