Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt - Sondernutzungsgebührensatzung -

02.07.2010 00:00

Für erlaubnisbedürftige Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt werden Gebühren nach Maßgabe des Gebührenverzeichnisses erhoben. Sondernutzungsgebühren werden auch dann erhoben, wenn eine erlaubnispflichtige Sondernutzung ohne förmliche Erlaubnis ausgeübt wird.

Hinweise:

Beschluss: 0257/10
Bekanntmachung: 02.07.2010

1. Änderung mit Beschluss: 2393/10
Bekanntmachung: 10.06.2011

2. Änderung mit Beschluss: 0380/13
Bekanntmachung: 16.05.2014

3. Änderung mit Beschluss: 0715/17
Bekanntmachung: 23.03.2018

4. Änderung mit Beschluss: 0172/23
Bekanntmachung: 23.08.2023