Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Landeshauptstadt Erfurt
Auf Grundlage dieser Satzung (Hebesatz-Satzung) werden Grundsteuern und Gewerbesteuer nach festgelegten Hebesätzen erhoben.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Auf Grundlage dieser Satzung (Hebesatz-Satzung) werden Grundsteuern und Gewerbesteuer nach festgelegten Hebesätzen erhoben.
Der Erfurter Sportbetrieb (ESB) der Landeshauptstadt Erfurt wird als Unternehmen der Stadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb).
Die Eigenbetriebssatzung des Eigenbetriebes Multifunktionsarena Erfurt gemäß der 3. Änderungssatzung zur Eigenbetriebssatzung Multifunktionsarena Erfurt vom 17.03.2021 wird mit Ablauf des 31.12.2024 aufgehoben.
Der örtlichen Vergnügungssteuer unterliegen bestimmte in der Landeshauptstadt Erfurt veranstaltete Vergnügungen. Die speziellen Regelungen sind der Satzung zu entnehmen.
Die Parkgebührenordnung regelt die Erhebung von Gebühren für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen während des Laufes einer Parkuhr oder anderer Vorrichtungen oder Einrichtungen, die zur Überwachung der Parkzeit zulässig sind.