Zensus 2022

Mit Stichtag 15. Mai 2022 wird es einen bundesweiten Zensus geben. Die wichtigsten Ziele dieses Vorhabens sind die Feststellung der aktuellen Einwohnerzahl sowie die Gewinnung aktueller Daten zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben. Dazu werden auch Bürger unserer Stadt in Haushalten sowie in Wohnheimen um Auskunft gebeten.

Interviewer für Zensus 2022 gesucht

Zensus 2022
Foto: © Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Für die Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis im Rahmen des Zensus 2022 sucht die Erhebungsstelle der Landeshauptstadt Erfurt ca. 180 Erhebungsbeauftragte (Interviewer). Aufgabe der Interviewer wird es sein, ab 16. Mai bis Ende Juli 2022 alle Haushalte an ausgewählten Adressen zu kontaktieren. Dabei geht es um die sogenannte Existenzfeststellung (Ziel 1) aller im jeweiligen Haushalt lebenden Personen. Dazu müssen einige wenige Merkmale (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort) erfasst werden. Des Weiteren muss jeder Auskunftspflichtige einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen (Ziel 2). Dies soll allerdings vorrangig online durch den Auskunftspflichtigen erfolgen, so dass nur eine Anleitung und ein Zugangscode übergeben werden müssen. In einigen wenigen Fällen werden auch Interviewer für die Ziel 2-Erhebung eingesetzt.

Erhebungsbeauftragter

Erhebungsbeauftragte haben den direkten Kontakt zum Bürger. Deshalb müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Wichtigste Voraussetzungen sind absolute Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit. Interviewer kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Freundliches Auftreten, gepflegtes Äußeres, gute Kommunikationsfähigkeit und Pflichtbewusstsein werden erwartet. Sie sollten Spaß an der Arbeit mit Menschen haben und verantwortungsvoll mit vertraulichen Daten umgehen. Daneben sollten sie über eine strukturierte und organisierte Arbeitsweise verfügen, engagiert, zeitlich flexibel und organisationsfähig sein. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung, zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse können von Vorteil sein.

Die Erhebungsbeauftragten werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich auf die strikte Einhaltung des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf kein Interessenkonflikt zwischen beruflicher Tätigkeit und der Tätigkeit als Interviewer bestehen. Dies gilt vor allem für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung aus den Bereichen Jugendamt, Bauamt, Bürgeramt (Abt. Ordnungs- und Aufsichtsangelegenheiten sowie Melde-, Ausweis-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörde), Jobcenter/ARGE sowie Finanzamt und Steuerverwaltung.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter wird eine in der Regel steuerfreie Aufwandsentschädigung gezahlt, deren Höhe in einer Richtlinie festgelegt ist und die in direktem Zusammenhang mit der Zahl der Befragungen steht. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt auf eine in Deutschland ansässige Bank.

Fragen und Antworten

Allgemein

Was ist der Zensus 2022?

Beim Zensus 2022 handelt es sich um eine Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, die in Deutschland mit Stichtag 15. Mai 2022 durchgeführt wird. Die Europäische Union hat die Durchführung solcher Zählungen in allen Mitgliedsstaaten im Abstand von zehn Jahren vorgeschrieben. Der letzte Zensus fand in Deutschland im Jahr 2011 statt. Ziel des Zensus 2022 ist es, herauszufinden, wie viele Menschen in Deutschland leben, wo sie wohnen und wie sie arbeiten.

Für die Ermittlung der Einwohnerzahl werden Daten aus den Verwaltungsregistern verwendet und durch Stichprobenbefragungen der Bevölkerung ergänzt, um Über- und Unterfassung in den Melderegistern zu erkennen. Für die in der Stichprobe befindlichen Haushalte besteht dabei Auskunftspflicht. Der registergestützte Zensus bedeutet somit eine geringere Belastung für die Bevölkerung und ist wesentlich kostengünstiger als eine Vollerhebung.

Im Gegensatz zur Haushaltebefragung werden bei der Gebäude- und Wohnungszählung alle Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen schriftlich befragt.

Was macht die Erhebungsstelle Zensus?

Zur Durchführung des Zensus 2022 im Erfurter Stadtgebiet wurde bei der Landeshauptstadt Erfurt die Erhebungsstelle Zensus 2022 eingerichtet. Diese koordiniert die verschiedenen Befragungen im Rahmen der Bevölkerungszählung und plant den Einsatz der ca. 180 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten, welche die Befragungen vor Ort durchführen.

Wie läuft die Erhebung ab und was sind die Aufgaben der Erhebungsbeauftragten?

Die Erhebungsbeauftragten (EB) bekommen von der Erhebungsstelle einen Erhebungsbezirk mit einer oder mehreren Anschriften zugeteilt, an denen sie die Zahl der dort wohnenden Personen (Auskunftspflichtigen) ermitteln müssen. Zusätzlich müssen die Auskunftspflichtigen einen Fragebogen ausfüllen. Dies soll in der Regel online erfolgen. Die dazu notwendigen persönlichen Zugangsdaten erhält jede/r Auskunftspflichtige von den Erhebungsbeauftragten. Insgesamt muss jede/r Erhebungsbeauftragte rund 100-150 Personen befragen.

Befragt werden neben Haushalten in Wohngebäuden auch Bewohner/innen von Wohnheimen bzw. die Einrichtungsleitungen von Gemeinschaftsunterkünften.

Anforderungen

Welche Anforderungen muss ein Erhebungsbeauftragter erfüllen?

Die Erhebungsbeauftragten müssen für die Wahrnehmung ihrer Tätigkeit geeignet sein und die Gewähr für Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit bieten. Um als Erhebungsbeauftragter tätig sein zu können, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:

Die Erhebungsbeauftragten müssen

  • zum Antritt der Tätigkeit volljährig sein,
  • zur Verschwiegenheit verpflichtet sein,
  • einen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können,
  • über mindestens gute Deutschkenntnisse und ggf. über weitere Fremdsprachenkenntnisse verfügen.

Die Erhebungsbeauftragten sollten des Weiteren insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:

  • zuverlässig, genau und verantwortungsbewusst arbeiten,
  • sympathisch, vertrauenswürdig und serviceorientiert auftreten,
  • kontaktfreudig, redegewandt und selbstsicher sein,
  • zeitlich flexibel sein,
  • sich selbst und ihre Arbeit gut organisieren können.

Zeiten und Bezirke

In welchem Zeitraum findet die Befragung statt?

Die Befragung findet im Zeitraum von 15.05.2022 bis Mitte August 2022 statt.

Wo werde ich eingesetzt?

Generell dürfen die Erhebungsbeauftragten nicht in unmittelbarer Nähe zu ihrer Wohnadresse eingesetzt werden. Wir werden aber versuchen, bei der Zuweisung die im Bewerbungsformular angegebenen Wunschstadtbezirke zu berücksichtigen bzw. Ihnen einen Bereich möglichst nahe an Ihrer Wohnadresse zuzuweisen.

Welche Anweisungen/Vorgaben gibt es bezüglich Planung und Organisation der Befragung?

Es gibt einen (groben) Rahmen und Vorgaben, in dem Sie die Organisation und Planung eigenständig durchführen können. Erläuterungen hierzu gibt es bei der Schulung.

Kann ich meine Arbeitszeit frei einteilen?

Als Erhebungsbeauftragte/r können Sie sich die Zeit, in der Sie die Auskunftspflichtigen aufsuchen, frei einteilen. Da die Auskunftspflichtigen zum Zeitpunkt ihrer Befragung aber zuhause sein sollten, werden viele Befragungen wahrscheinlich am frühen Abend (nicht später als 20.00 Uhr) oder am Wochenende (allerdings möglichst nicht am Sonntag!) stattfinden.

Kann ich auch mehrere Erhebungsbezirke bearbeiten?

Grundsätzlich können Sie auch mehrere Erhebungsbezirke bearbeiten, sofern bei Ihnen die zeitlichen Kapazitäten vorhanden sind.

Kann ich die Arbeit des Erhebungsbeauftragten während meiner Arbeitszeit erledigen?

Nein. Die Erhebungstätigkeit ist eine ehrenamtliche Tätigkeit, die nach Feierabend, am Wochenende oder im Urlaub erfolgen muss. Dies gilt auch für städtische Mitarbeiter.

Wie hoch ist der geschätzte Zeitaufwand der ehrenamtlichen Tätigkeit?

Je nach Situation 40 bis 60 Stunden (Schulung, Vorbereitung, Befragung und Abgabe der Unterlagen).

Corona-Hygienemaßnahmen

Wie werden die Corona-Hygienemaßnahmen eingehalten?

Eine belastbare Aussage zu den Vorgaben und Maßnahmen zum Zeitpunkt der Befragung kann momentan noch nicht getätigt werden. Informationen über Vorgaben und Schutzvorkehrungen erhalten Sie, sobald uns diese vorliegen und die Situation präziser eingeschätzt werden kann.

In jedem Fall sind die zu dem Zeitpunkt gültigen Corona-Verordnungen des Landes einzuhalten.

Masken und Desinfektionsmittel werden Ihnen zur Verfügung gestellt.

Finanzielles und Versicherung

Bekomme ich Geld für die Tätigkeit?

EB erhalten für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung.

Wie hoch wird die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit sein und wann wird sie ausgezahlt?

Die Aufwandsentschädigung liegt im Durchschnitt bei ca. 500 €. Die genaue Höhe hängt von mehreren Variablen wie z.B. der Anzahl Auskunftspflichtigen ab. Durch diese Aufwandsentschädigung werden alle Aufwände des Erhebungsbeauftragten abgegolten, d. h. Fahrtkosten etc. werden nicht gesondert erstattet.

In der Regel erfolgt die Auszahlung nach Abgabe aller Erhebungsunterlagen, also nach vollständiger Erledigung der Erhebungstätigkeit. Abweichende Regelungen sind bei Bedarf möglich.

Es erfolgt keine Barauszahlung, sondern die Überweisung auf ein Konto einer in Deutschland ansässigen Bank.

Ist die Aufwandsentschädigung steuerfrei? Wird die Aufwandsentschädigung auf staatliche Leistungen oder Rente angerechnet?

Ja. Das Zensusgesetz 2022 enthält für die beim Zensus ehrenamtlich eingesetzten Erhebungsbeauftragten eine Regelung, nach der die Aufwandsentschädigung nicht der Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz unterliegt.

Nach § 82 Absatz 2 Satz 2 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) sind Bezüge oder Einnahmen aus einer Tätigkeit, die nach § 3 Nummer 12, 26, 26a oder 26b EStG steuerfrei sind, bis zu einem Betrag von 200 Euro monatlich nicht als Einkommen zu berücksichtigen. Die zuständigen Stellen (Finanzämter, Sozialleistungsträger, etc.) entscheiden über die Anrechnung von Einkommen einzelfallbezogen.

Bei Bezügen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird gemäß Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zum BAföG (BAföG VwV) in Abschnitt 4 zu § 21 unter Ziffer 21.1.4 angegeben, dass steuerfreie Einnahmen nicht zur Summe der positiven Einkünfte gehören.

Aufgrund der Vielzahl verschiedener Renten (z. B. Regelaltersrente, vorgezogene Altersrente, Waisenrente, etc.) kann keine vollumfängliche, abschließende Beurteilung erfolgen, ob die Aufwandsentschädigung auf die Rente angerechnet wird. Grundsätzlich ist ein Hinzuverdienst bei der Regelaltersrente keiner Grenze unterworfen.

Es wird empfohlen, die Einnahme aus ehrenamtlicher Tätigkeit als EB den Finanzämtern und Sozialleistungsträgern oder anderen Leistungsgebern anzuzeigen. Die zuständige EHST ist verpflichtet, die Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit als EB dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln

Die Hinweise zur Anrechnung der Aufwandsentschädigung erfolgen ohne rechtliche Gewähr. Die jeweils zuständigen Stellen entscheiden über die Anrechnung von Einkommen einzelfallbezogen. Eventuelle Anrechnungen müssen vom Bewerber individuell recherchiert werden! Bei Fragen ist die individuelle Situation mit dem Steuerberater, der zuständigen Behörde, der Rentenstelle, Vertretern der rechtsberatenden Berufe oder anderen geeigneten Personen und Stellen selbständig zu klären.

Erhalte ich zusätzlich zur Aufwandsentschädigung noch eine Fahrtkostenerstattung bei Bearbeitung eines großen Bezirks oder weiter Entfernung zum Wohnort?

Nein. Die Aufwandsentschädigung deckt alle evtl. entstehenden Kosten des EB ab. Es gibt keine zusätzliche Erstattung von Fahrtkosten, Benzinkosten etc. In die Aufwandsentschädigung sind Fahrtkosten pauschaliert eingerechnet.

Bekomme ich auch eine Entschädigung für Bögen, die online oder per Post beantwortet werden?

Nein. Das Modell der Entschädigung wird in der Schulung näher erläutert. Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Entschädigung am entstandenen Aufwand für den / die EB, Näheres entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

Muss ich einen Vertrag unterschreiben?

Es wird kein Arbeitsvertrag unterschrieben, sondern die EB werden zur ehrenamtlichen Tätigkeit berufen.

Brauche ich eine Lohnsteuerkarte?

Es wird keine Lohnsteuerkarte benötigt.

Schulung

Muss ich unbedingt an der Schulung teilnehmen oder genügt es, nur die Schulungsunterlagen zu lesen?

Die Teilnahme an einer Schulung ist Pflicht. Mit der Schulung erfolgt auch die Verpflichtung bezüglich des Datenschutzes.

Online-Schulungen sind momentan nicht vorgesehen.

Wann genau finden die Schulungen statt und wo? Wie lange dauert die Schulung?

Die Schulungen finden im April und Mai 2022 statt. Die genauen Schulungstermine und der Ort der Schulung werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Dauer der Schulung: etwa ca. 2 Stunden.

Was muss ich machen, wenn ich den zugeteilten Schulungstermin nicht wahrnehmen kann?

Sie müssen dies umgehend der Erhebungsstelle mitteilen und erhalten dann einen neuen Termin.

Erhebungsmaterial

Wie viel Erhebungsmaterial erhalte ich? Brauche ich einen PKW, um das Material abzuholen?

Jede/r EB erhält Materialien für ca. 100 zu Befragende (Fragebogen, Info-Material, verschiedene Listen, Flyer Stifte etc.). Ein PKW ist nicht erforderlich. Eine Tasche für den Transport bei der Erhebungstätigkeit wird zur Verfügung gestellt.

Wann und wo muss ich das Erhebungsmaterial abholen und zurückbringen? Muss ich hierzu persönlich erscheinen?

Persönliche Abholung und Abgabe der Unterlagen ist zwingend erforderlich.

Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt im Regelfall im Anschluss an die Schulung, bei Bedarf auch persönlich nach Terminvereinbarung.

Wie müssen die Erhebungsunterlagen bei mir zuhause gelagert werden? Muss ich jeden einzelnen ausgefüllten Bogen sofort wieder abgeben oder alle auf einmal?

Die Unterlagen müssen zuhause sicher und möglichst verschlossen aufbewahrt werden. Es darf kein Zugriff von dritten Personen auf die Erhebungsunterlagen erfolgen (also auch nicht von Familienmitgliedern).

Nicht jeder einzelne Bogen muss sofort wieder abgeben werden. Die Abgabe sollte aber sukzessive (nach Arbeitspaketen/ Erhebungsbezirk) erfolgen.

Die Beantwortung des Fragebogens durch den Auskunftspflichtigen sollte nach Möglichkeit online erfolgen. Die Rücksendung per Post ist ebenso möglich.

Ausweis als Erhebungspflichtige, Auskunftspflicht und Ort der Befragung

Wie weise ich mich vor Ort als Erhebungsbeauftragter aus?

Die Erhebungsbeauftragten erhalten einen Ausweis von der Erhebungsstelle, mit dem sie sich bei den Auskunftspflichtigen ausweisen können.

Besteht eine Auskunftspflicht der Bürger? Und kann ich mich darauf berufen?

Gemäß Abschnitt 5 des ZensG 2022 besteht für alle Befragten Auskunftspflicht für alle Datenerhebungen im Rahmen des Zensus. Darauf können sich die EB berufen.

Wenn die Auskunftspflichtigen die Antwort verweigern, dann erfolgen ein Hinweis zum Mahnverfahren und die Weiterleitung an die Erhebungsstelle.

Muss oder darf ich für die Befragung in die Wohnung der Befragten?

"Ziel 1" (Existenzfeststellung): Es werden nur wenige Merkmale abgefragt. Die Befragung kann vor der Haustür, im Treppenhaus, im Flur oder in einem Zimmer stattfinden (je nachdem, wie es EB und die auskunftspflichtige Person ausmachen).

"Ziel 2" (erweiterter Fragebogen): Dabei handelt es sich um einen ausführlichen Fragebogen. Er sollte durch den Befragten möglichst online ausfüllt werden. Ein postalisches Versenden ist aber ebenfalls möglich.

Begleit- oder Ersatzpersonen

Kann mich eine weitere Person bei den Befragungen zu meinem Schutz begleiten und bekommt sie/er hierfür evtl. eine eigene Entschädigung?

Begleitpersonen sind bei der Befragung nicht vorgesehen. Somit gibt es auch keine Entschädigung.

Kann ich auch jemand anderen (z. B. ein Familienmitglied) mit der Befragung beauftragen, wenn ich z. B. krank werde?

Nein, dies ist nicht möglich, weil diese Person weder eine Schulung noch eine Datenschutzverpflichtung hat.

Bei Krankheit oder Verhinderung ist eine unverzügliche Meldung an die Erhebungsstelle zwingend erforderlich.

Bewerbung und Kontakt

Wenn wir Ihr Interesse an der Tätigkeit geweckt haben, dann füllen Sie bitte das nachfolgende Bewerberformular aus.

Drucken Sie das Bewerberformular aus und senden dieses dann bitte unterschrieben per Post oder eingescannt per E-Mail an uns zurück.

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