Zensus 2022
Interviewer für Zensus 2022 gesucht
Für die Durchführung der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis im Rahmen des Zensus 2022 sucht die Erhebungsstelle der Landeshauptstadt Erfurt ca. 180 Erhebungsbeauftragte (Interviewer). Aufgabe der Interviewer wird es sein, ab 16. Mai bis Ende Juli 2022 alle Haushalte an ausgewählten Adressen zu kontaktieren. Dabei geht es um die sogenannte Existenzfeststellung (Ziel 1) aller im jeweiligen Haushalt lebenden Personen. Dazu müssen einige wenige Merkmale (Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort) erfasst werden. Des Weiteren muss jeder Auskunftspflichtige einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen (Ziel 2). Dies soll allerdings vorrangig online durch den Auskunftspflichtigen erfolgen, so dass nur eine Anleitung und ein Zugangscode übergeben werden müssen. In einigen wenigen Fällen werden auch Interviewer für die Ziel 2-Erhebung eingesetzt.
Erhebungsbeauftragte haben den direkten Kontakt zum Bürger. Deshalb müssen sie bestimmte Anforderungen erfüllen. Wichtigste Voraussetzungen sind absolute Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit. Interviewer kann werden, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Freundliches Auftreten, gepflegtes Äußeres, gute Kommunikationsfähigkeit und Pflichtbewusstsein werden erwartet. Sie sollten Spaß an der Arbeit mit Menschen haben und verantwortungsvoll mit vertraulichen Daten umgehen. Daneben sollten sie über eine strukturierte und organisierte Arbeitsweise verfügen, engagiert, zeitlich flexibel und organisationsfähig sein. Gute Deutschkenntnisse sind Voraussetzung, zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse können von Vorteil sein.
Die Erhebungsbeauftragten werden vor Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich auf die strikte Einhaltung des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung verpflichtet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf kein Interessenkonflikt zwischen beruflicher Tätigkeit und der Tätigkeit als Interviewer bestehen. Dies gilt vor allem für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung aus den Bereichen Jugendamt, Bauamt, Bürgeramt (Abt. Ordnungs- und Aufsichtsangelegenheiten sowie Melde-, Ausweis-, Staatsangehörigkeits- und Ausländerbehörde), Jobcenter/ARGE sowie Finanzamt und Steuerverwaltung.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Erhebungsbeauftragter wird eine in der Regel steuerfreie Aufwandsentschädigung gezahlt, deren Höhe in einer Richtlinie festgelegt ist und die in direktem Zusammenhang mit der Zahl der Befragungen steht. Die Auszahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt auf eine in Deutschland ansässige Bank.
Weitere Informationen zur Richtlinie
Wenn wir Ihr Interesse an der Tätigkeit geweckt haben, dann füllen Sie bitte das nachfolgende Bewerberformular aus.
Drucken Sie das Bewerberformular aus und senden dieses dann bitte unterschrieben per Post oder eingescannt per E-Mail an uns zurück.