Ladeinfrastrukturkonzept 2023
Ladeinfrastrukturkonzept
Für einen klima- und umweltfreundlichen Stadtverkehr sind kurze attraktive Fußwege zwischen Arbeiten, Wohnen und Versorgung, ein attraktives Radverkehrsnetz und ein gut ausgebauter öffentlicher Nahverkehr unverzichtbar. Für den motorisierten Verkehr leisten Elektrofahrzeuge einen wichtigen Beitrag bezüglich der Senkung der Emissionen im Verkehrssektor. Der Auf- und Ausbau der Ladeinfrastruktur ist daher Grundvoraussetzung.
Mit dem Ladeinfrastrukturkonzept wird der Bestand an Fahrzeugen und an Ladepunkten sowie der Bedarf an Ladepunkten je Stadtteil im Jahr 2030 ermittelt. Die Empfehlungen von Standorten für Ladeinfrastruktur steht im Vordergrund. Ergänzt wird dies durch die Definition und Festlegung von Standorten für Mobilitätsstationen.
Bestand an E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur in Erfurt
Zum Stichtag des 01.01.2023 waren in Erfurt 3.193 Elektrofahrzeuge (1.636 batteriebetriebene Fahrzeuge und 1.557 Plug-in-Hybride) gemeldet. Während der Erarbeitung des Konzeptes wurde die bestehende Ladeinfrastruktur ausführlich ermittelt und regelmäßig aktualisiert. Davon ausgehend, dass Schnellladepunkte mit einem Normalladepunktfaktor von 2 berücksichtigt werden, konnten in Erfurt zum 29.11.2022 insgesamt 224 Normalladepunkte (180 halböffentliche und 44 öffentliche Normalladepunkte) erfasst werden. Das Konzept berücksichtigt weiterhin die Ausbauwünsche verschiedener Betreiber in den Bestandsdaten, da davon auszugehen ist, dass diese Planungen in 2023 umgesetzt werden. Der Bestand wird damit kurzfristig um 154 Ladepunkte erweitert, so dass von 378 Ladepunkten bis Ende 2023 ausgegangen werden kann.
Prognose
Für die Prognose wurden eine Basisvariante und eine Maximalvariante definiert, wobei der Ansatz in den städtischen Stadtteilen und Großwohnsiedlungen höher gewählt wurde als in den dörflichen Stadtteilen. Für die dörflichen Stadtteile ist davon auszugehen, dass vorrangig auf privaten Flächen geladen werden kann. Im Jahr 2030 wird in Erfurt ein Fahrzeugbestand von 29.310 Elektrofahrzeugen erwartet. Entsprechend des prognostizierten Fahrzeugbestandes konnte für die einzelnen Stadtteile der Bedarf an Ladeinfrastruktur ermittelt werden. Auf dem gesamten Stadtgebiet sind für die Basisvariante 1.410 Ladepunkte und für die Maximalvariante 1.900 Ladepunkte erforderlich, die sich im halböffentlichen (Bsp. Kundenparkplätze, Tankstellen) und im öffentlichen Raum befinden.
Für alle Lademöglichkeiten wurden die potentiellen Standorte ermittelt und mit der Auswertung eine optimale Anzahl an Ladepunkten pro Nutzung festgelegt. Dabei sollen je Standort mehrere Ladepunkte realisiert werden, um zum einen dem Kunden ein attraktives Angebot zur Verfügung zu stellen und zum anderen die Investitionskosten insbesondere der Leitungsinfrastruktur zu optimieren.
Folgende Lade-Use-Cases wurden berücksichtigt:
- Lade-Hubs innerorts (Tankstellen)
- Lade-Hubs an Achsen (Deutschlandnetz)
- Ladeinfrastruktur auf Kundenparkplätzen
- Ladeinfrastruktur im Straßenraum
Fazit
Insgesamt kann mit den vorgeschlagenen Standorten der Bedarf an Ladeinfrastruktur in Erfurt für 2030 abgedeckt werden. Jedoch verteilt sich das zukünftige Angebot sehr unterschiedlich auf die Stadtteile. In einigen Stadtteilen kann der ermittelte Bedarf nicht abgedeckt werden, wird jedoch durch die benachbarten Stadtteile ausgeglichen. Das Konzept geht vorerst davon aus, dass die öffentlich nutzbare Ladeinfrastruktur aus Normalladepunkten entsteht. Werden mehr Schnellladepunkte installiert, so sind insgesamt weniger Ladepunkte notwendig, da an den Schnellladepunkten ein höherer Fahrzeugumschlag möglich ist.
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Handlungsrichtlinie Ladeinfrastruktur
In der Handlungsrichtlinie Ladeinfrastruktur werden die planungsrechtlichen, straßenrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Ladesäulen im öffentlichen Raum festgelegt. Ziel der Handlungsrichtlinie ist einer Einheitlichkeit und Wiedererkennbarkeit der öffentlichen Ladepunkte.
Entsprechend des Ladeinfrastrukturkonzeptes werden Potentiale für öffentlich nutzbare Ladeinfrastruktur insbesondere an Tankstellen, in den zentralen Versorgungsbereichen, auf Kundenparkplätzen, in Parkhäusern und auf Parkplätzen gesehen. Die Errichtung von Ladepunkten im öffentlichen Straßenraum ist entsprechend dem Ladeinfrastrukturkonzept umzusetzen. Ergänzende Standorte dazu sind nach verwaltungsinterner Abstimmung möglich.
Neben den Anforderungen an die Standortwahl enthält die Handlungsrichtlinie Vorgaben an die Ladesäule und beschreibt das Verfahren von der Voranfrage zur Antragstellung.