Erschließung Wenigemarkt

Der Wenigemarkt ist der Mittelpunkt der Verkehrszelle Wenigemarkt. Er wird dominiert von der Außengastronomie und erfüllt gleichzeitig eine zentrale Rolle für die Erschließung dieses Gebietes. Aus dieser Kombination ergeben sich Konflikte und der Wunsch nach einer weiteren Verkehrsberuhigung.
Im Ergebnis der Diskussion und Abwägung wurde die Variante II Sperrung am Wenigemarkt sowie einige ergänzende Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen.

Untersuchung zur Verkehrsberuhigung Wenigemarkt

Bronzestatue mit Wasserstrahl auf dem Wenigemarkt
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Da bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt und etabliert waren, stellte die Verwaltung im Oktober 2021 den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Gewerbetreibenden drei Varianten für eine intensivere Verkehrsberuhigung am Wenigemarkt als Diskussionsgrundlage vor.

Es ist beabsichtigt, den Wenigemarkt einschließlich Futterstraße bis 2030 zu sanieren, so dass im Vorfeld eine Pollersperre als Versuch eingeordnet werden kann. Die gewonnenen Erfahrungen werden berücksichtigt und fließen bei der Neuplanung des Platzes ein.

Für ein breites Meinungsspektrum und eine ausgewogene Beurteilung bat die Verwaltung darum sich zahlreich zu beteiligen – im dafür geschalteten Forum, per Brief oder E-Mail. Natürlich bestand auch die Möglichkeit am Status Quo festzuhalten bzw. neue Ideen einzubringen.

Im folgenden wird auf den Beteiligungsprozess sowie die Umsetzung einzelner Maßnahmen informiert.

1. Ausgangssituation

Grafik: Wenigemarkt - Bestand der Verkehrsorganisation Grafik: © Stadtverwaltung Erfurt

Die Erfurter Innenstadt ist in Verkehrszellen aufgeteilt. Dies bedeutet, dass der Kfz-Verkehr jeweils nur vom Stadtring aus in die Verkehrszelle ein- und ausfahren kann. Natürlich sind die Verkehrszellen miteinander verbunden. Zufußgehende und Radfahrende können diese Verbindungswege sehr gut nutzen. Notwendige Lieferverkehre wurden berücksichtigt. Für den Kfz-Verkehr sind diese Verbindungen jedoch in der Regel durch Poller gesperrt. So konnte die Erfurter Innenstadt das ruhige und angenehme Flair entwickeln, wofür sie weit über die Stadtgrenzen bekannt ist.

Die Verkehrszelle Wenigemarkt wird von der Johannesstraße aus über die Futterstraße erschlossen. Die Ausfahrt erfolgt über die Meienbergstraße.

Bis zum Kaisersaal ergänzt die Futterstraße die Tempo-30-Zone der Johannesstraße. Ab dem Kaisersaal ist die gesamte Verkehrszelle einschließlich der Rathausbrücken, Junkersand und Pilse ein verkehrsberuhigter Bereich. Lediglich in der Meienbergstraße und der Kaufmännerstraße ist eine Geschwindigkeit von 20 km/h erlaubt. Die Platzfläche des Wenigemarkts sowie die Krämerbrücke bilden eine Fußgängerzone, welche für den Radverkehr nicht freigegeben ist.

Einzelne Pkw-Stellplätze befinden sich in der Futterstraße, Meienbergstraße, Kaufmännerstraße, Pilse und am Junkersand. Der Großteil der Stellplätze wird auf dem Rathausparkplatz angeboten. Da sich die Verkehrszelle Wenigemarkt innerhalb der Begegnungszone befindet, sind diese Stellplätze den Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten. Das Rathaus sowie der Rathausparkplatz wurden aus der Zielwegweisung entfernt. Besucher des Rathauses werden auf die umliegenden Parkhäuser verwiesen.

In der Futterstraße wird darauf hingewiesen, dass eine Befahrung mit Sattelfahrzeugen oder ‑zügen sowie Bussen nicht gestattet ist.

In der Futterstraße und der Meienbergstraße verdeutlichen die Eingangstore der Begegnungszone die Regeln für ein gemeinsames Miteinander zusätzlich.

2. Variantenuntersuchung

Blick auf den verschneiten Wenigemarkt mit kahlen Bäumen und die Ägidienkirche.
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Aus fachlicher Sicht muss festgestellt werden, dass die Verkehrszelle weitestgehend verkehrsberuhigt ist. Unnötiger Verkehr findet vor allem durch Insider statt, welche weiterhin als Nichtbewohner einen Stellplatz auf dem Rathausparkplatz suchen, am Junkersand kurz halten, um einen "schnellen Weg" zu erledigen oder auf der Rathausbrücke widerrechtlich halten, um z. Bsp. ein Eis zu essen. Außerdem stören die Spazierfahrer, welche ohne ein tatsächliches Ziel durch das Gebiet fahren. Die Verkehrsbelegungen liegen in den Zufahrts- und Abfahrtsstraßen unter 2.500 Kfz/d und sind fachlich als gering einzuschätzen. Bisher ist die Verwaltung davon ausgegangen, dass Liefer- und Bewohnerverkehr jederzeit möglich sein muss. Das subjektive Empfinden wird durch den starken Unterschied zwischen sitzenden Personen und fahrendem Verkehr sowie dem unnötigem Verkehr ("Posern") beeinflusst.

2.1 Ziel der Varianten

as Ziel ist eine weitere Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Verkehrsberuhigung. Insbesondere der unnötige Verkehr soll verringert werden. Durch die Beschilderung als verkehrsberuhigter Bereich und die Parkbeschränkung auf Bewohnerinnen und Bewohner (Halten und Liefern ist für alle möglich) wurde die Verkehrsmenge in der Vergangenheit bereits gemindert, so dass die Möglichkeiten von Beschilderungen erschöpft sind und weitere Verbesserungen nur noch durch bauliche Sperren unterstützt werden können.

Dazu wurden drei Varianten als Diskussionsgrundlage vorbereitet.

Alle drei Varianten gehen von folgenden Grundprinzipien aus:

  • der Verkehr muss in der Verkehrszelle Wenigemarkt abgewickelt werden
  • keine Öffnung von derzeit vorhandenen Durchfahrtsperren und damit Belastung anderer Gebiete
  • Lieferzeit von 6 Uhr bis 11 Uhr
  • Befahrung für Fahrzeuge mit max. 7,5 t

Die Lieferzeitbeschränkung in den vorhandenen Fußgängerzonen gilt von 6 bis 11 Uhr und 18 bis 20 Uhr. Da aus Sicht der Verwaltung zwischen 18 und 20 Uhr die Konflikte zwischen Außengastronomie, Aufenthalt und Lieferverkehr deutlich größer sind, als in den Vormittagsstunden, sollte soweit möglich auf die abendliche Lieferzeit verzichtet werden.

Analog zur Sperrung Michaelisstraße – Benediktsplatz wird empfohlen ein Durchfahrtsverbot mit "Rad frei" und "Lieferverkehr frei (werktags 6-11 Uhr)" anzuordnen. Zwischen 6 Uhr und 11 Uhr wären die Durchfahrtsperren abgesenkt und ein uneingeschränkter Lieferverkehr mittels Ausnahmegenehmigungen möglich. Außerhalb der Zeit könnten die Poller technisch so ausgestattet werden, dass Bewohnerinnen und Bewohner und ev. auch Gewerbetreibende diese jederzeit bedienen und absenken könnten. Der Lieferverkehr müsste jedoch zwischen 11 Uhr und 6 Uhr außerhalb des Bereichs eine Ladezone erhalten und von dort aus die Geschäfte / Bewohnerinnen und Bewohner beliefern.

2.2 Darstellung der Varianten

Folgende drei Varianten wurden diskutiert:

  • Variante 1 - Sperrung Futterstraße
  • Variante 2 - Sperrung Wenigemarkt
  • Variante 3 - Sperrung Rathausbrücke

Mit der Variante 1 - Sperrung Futterstraße erfährt der gesamte Wenigemarkt eine höhere Aufenthaltsqualität, es ergeben sich für Bewohnerinnen, Bewohner und Gewerbetreibende allerdings auch die meisten Einschränkungen. Negative Auswirkungen werden durch mögliche Verlagerungen auf die Schottenstraße erwartet.

In Variante 2 - Sperrung Wenigemarkt ergeben sich für den südlichen Wenigemarkt zwischen Pilse und Kürschnergasse deutliche Verbesserungen. Von den geringeren Verkehrsmengen würde auch die östliche Marktseite profitieren. Einschränkungen müssten Bewohnerinnen, Bewohner und Gewerbetreibende dennoch hinnehmen.

Die Variante 3 - Sperrung Rathausbrücke führt zu einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität auf der Rathausbrücke und am Benediktsplatz. Von den geringeren Verkehrsmengen würde indirekt auch der Wenigemarkt profitieren.

2.3 Beteiligungsverfahren

In dem von 01.10.2021 bis 31.10.2021 geschalteten Forum "Verkehrsberuhigung Wenigemarkt" konnten sich alle Interessierten zu den drei Varianten äußern und in einer offenen Rubrik weitere Vorschläge unterbreiten. Auch per E-Mail oder per Post konnten Meinungen eingereicht werden.

Wir bedanken uns bei allen, die diese Chance wahrgenommen und sich mit ihren Meinungen eingebracht und für eine angenehme und höfliche Diskussion gesorgt haben.

2.4 Ergebnisse

Ergebnisbericht Wenigemarkt
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Im ersten Quartal 2022 wurden die Beiträge ausgewertet. Aufgrund der offenen Fragestellung mussten zahlreiche unterschiedliche Themen bewertet und möglichst sinnvoll zusammengefasst werden. Die Ergebnisse wurden zuerst im April 2022 verwaltungsintern diskutiert und die Variante 2 "Sperrung am Wenigemarkt" als Vorzugsvariante herausgearbeitet.

Die Ergebnisse sowie die Vorzugsvariante wurden anschließend zum Beispiel in der AG Mobilität Innenstadt sowie mit einzelnen Händlern diskutiert. Die Citymanagerin lud alle Gewerbetreibenden zu einer Informations- und Diskussionsrunde am 28.06.2022 ins Rathaus ein. In diesem Kreis wurden ausführlich die Belange der Gewerbetreibenden aber auch des Carolinenstifts besprochen. Die Konflikte wurden sehr deutlich in der Drucksache dargestellt, welche in den Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau, Umwelt, Klimaschutz und Verkehr am 22.11.2022 vorgestellt und am 10.01.2023 bestätigt wurde. Am 25.01.2023 wurden im Stadtrat die Meinungen ausgetauscht und mehrheitlich für die Vorlage der Verwaltung gestimmt.

Zusammenfassung

Im Bereich Wenigemarkt sollte eine Attraktivitätssteigerung geprüft und mit den Betroffenen diskutiert werden. Ziel der Maßnahmen war sowohl die Anzahl als auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge des motorisierten Verkehrs deutlich zu senken und damit die  Sicherheit und Aufenthaltsqualität spürbar anzuheben.

Vom 01. Oktober 2021 bis zum 31. Oktober 2021 nutzten die Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbetreibende das Angebot, unter Forum.Erfurt.de die drei Varianten sowie weitere Maßnahmen zu diskutieren. Aufgrund der offenen Fragestellung reichten die Beteiligten entsprechend vielfältige Meinungsäußerungen ein.

Es ist festzustellen, dass die überwiegende Mehrheit der Anwohnerinnen und Anwohner eine weitere Verkehrsberuhigung befürwortet, während eine größere Anzahl der Gewerbetreibenden weitere Einschränkungen ablehnen bzw. kritisch bewerten. Die Verwaltung hatte eine Vielzahl teilweise sehr unterschiedlicher Interessenlagen zu werten und im Sinne eines weitgehenden Interessenausgleichs eine Vorzugsvariante zu erarbeiten. Im Ergebnis dieses Abwägungsprozesses wird die Variante 2 – Sperrung am Wenigemarkt zur probeweisen Umsetzung vorgeschlagen. Diese Variante vermeidet unakzeptable Einschränkungen in der Johannesstraße und nicht vertretbare Belastungen der Schottengasse. Dennoch wird ein spürbarer Entlastungseffekt prognostiziert, da ein Großteil der Ziele außerhalb der Lieferzeit nicht mehr erreichbar ist und damit auch kein Kfz-Verkehr erzeugt werden kann.

In Gesprächen mit den Gewerbetreibenden und dem Alterspflegezentrum Carolinenstift wurde deutlich, dass sich die entstehenden Einschränkungen auch bei der Vorzugsvariante mit den derzeitigen Konzepten der Händler und Einrichtungen nur schwer vereinbaren lassen und nur teilweise über die entsprechenden Zeitfenster umsetzbar sind. Dessen sind sich Verwaltung und Politik bewusst. In der Abwägung der geprüften Möglichkeiten wird bei Variante 2 (Sperrung Wenigemarkt im Bereich Pilse) das beste Verhältnis zwischen notwendigem Umsetzungsaufwand, Einschränkungen der Anlieger und tatsächlich erreichbarer Verkehrsberuhigung identifiziert. Zumal durch die hervorragende Erschließung der Altstadt mit dem ÖPNV ein enormes Verlagerungspotential gegeben ist.

Ein wichtiges Thema in der Bürgerbeteiligung waren Fragen zu Zugangsbedingungen außerhalb der Lieferzeit. Während zwischen 6 Uhr und 11 Uhr die elektrischen Poller abgesenkt sind und eine Einfahrt in das Gebiet unter Beachtung der verkehrsrechtlichen Regelungen möglich ist, fordern nahezu alle Nutzerinnen und Nutzer dieses Recht auch außerhalb der Lieferzeit für sich ein. Dies lässt sich nicht vereinbaren. Das Verwaltungshandeln muss verlässlich, nachvollziehbar und rechtlich eindeutig sein sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgen. Das Handeln der Verwaltung muss letztlich das Ziel verfolgen, die Anzahl der potenziell Zufahrtsberechtigten auf das absolut notwendige  Maß zu beschränken. Nach Auffassung der Verwaltung können ausschließlich nachfolgende Nutzerinnen und Nutzer auf Antrag eine gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung erhalten:

  • Bewohnerinnen und Bewohner im Bereich der Verkehrszelle Wenigemarkt sowie in Teilen  angrenzender Verkehrszellen
  • Nutzerinnen und Nutzer mit schriftlichem Nachweis eines privaten bzw. baurechtlich gesicherten Stellplatzes im abgepollerten Bereich
  • Taxen.

Für die alle anderen Gruppen besteht damit keine Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen und somit auch keine Öffnungsoption für die elektrische Polleranlage außerhalb der definierten Lieferzeiten. Die Zufahrt für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste sowie die Abfallentsorgung und Straßenreinigung wird durch eine Öffnungsmöglichkeit analog der im Stadtgebiet bereits bestehenden elektrischen Polleranlagen realisiert.

Im Maßnahmenkonzept sind die Wünsche, die in der Bürgerbeteiligung geäußert wurden, dargestellt. Neben allgemeinen Maßnahmen handelt es sich vor allem um verkehrsorganisatorische Veränderungen, die teilweise erst im Ergebnis einer Neugestaltung der jeweiligen Straßenräume realisierbar sind. Aber auch ohne weitergehende Sperrungen für den Kfz- Verkehr sind diese Maßnahmen umsetzbar und können zur Verbesserungen der Qualität für die Nutzer im Umfeld des Wenigemarkts beitragen.

Verkehrsorganisatorische Maßnahmen:

  • Einordnung von zusätzlichen  Fahrradabstellanlagen
  • Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr nach der Sanierung der jeweiligen Straßen
  • Bodenmarkierung zur Betonung der Begegnungszone an deren Zufahrten
  • Erweiterung der verkehrsberuhigten Bereiche nach der Sanierung der Straßen in der Futterstraße und der Kaufmännerstraße
  • Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im östlichen Abschnitt der Kaufmännerstraße zur Entlastung der Futterstraße und Meienbergstraße

Da nicht alle Folgen der Maßnahmen derzeit vollumfänglich abgeschätzt und dargestellt werden können, wird die Verwaltung zunächst die Variante 2 – Sperrung Wenigemarkt im Rahmen eines Versuchs für ein Jahr testen.

Mit dem Versuch müssen Verkehrsdaten erfasst, Verkehrsbeobachtungen durchgeführt und das Meinungsbild der Nutzerinnen und Nutzer erneut abgefragt werden. Die Ergebnisse und Erfahrungen werden den verantwortlichen politischen Gremien vorgestellt und bilden die Grundlage bzw. den Input für die abschließende Entscheidung zur Verkehrsberuhigung bzw. die spätere Umgestaltung des Wenigemarktes.

3. Weitere Vorgehensweise und Umsetzung von Maßnahmen

3.1 Pollersperre

Das Foto zeigt symbolisch an, an welcher Stelle die Poller am Wenigemarkt eingeordent werden könnten.
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Die Stadtverwaltung hat eine Aufgabenstellung für die Planungsleistungen formuliert und ein Planungsbüro mit der Planung beauftragt. Neben der Einordnung der Poller im oberirdischen Bereich müssen dabei die unterirdischen Leitungen beachtet werden. Diese Planungen sind sehr komplex und müssen zahlreiche Randkriterien berücksichtigen. Aktuell wird avisiert, die erforderlichen Baumaßnahmen zwischen dem Ende des Oktoberfestes und dem Beginn des Weihnachtsmarktes zu realisieren. Gelingt dies nicht, kann das Bauvorhaben frühestens im 2. Quartal 2025 durchgeführt werden.

Parallel zu den baulichen Maßnahmen wird innerhalb der Verwaltung das Verfahren für die Beantragung der Ausnahmegenehmigungen inklusive der Zufahrtsberechtigungen für Berechtigte erarbeitet. Entsprechende Information werden rechtzeitig an die Öffentlichkeit weitergegeben. Ziel ist die Inbetriebnahme der Durchfahrtssperre im 1. Quartal 2025.

 

3.2 Verkehrsversuch Freigabe Meienbergstraße für den Radverkehr

Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Zielstellung

Für den Radverkehr stellt die Meienbergstraße in Ost-West-Richtung eine große Barriere dar, da sie als Einbahnstraße nicht für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben ist.

Mit der Umgestaltung der Meienbergstraße im Jahr 2006 konnte aufgrund der beengten Platzverhältnisse eine Fahrbahn mit einer Breite von 3,50m und beidseitigen schmalen Gehwegen mit einer Mindestbreite von 1,50m umgesetzt werden. Die Einbahnstraße wurde für den Radverkehr nicht freigegeben, da der Begegnungsfall Pkw/Rad nur mit verringerten Geschwindigkeiten möglich ist und eine örtliche Engstellen kritisch gesehen wurde. Damit ist die Situation für alle Verkehrsteilnehmer nicht zufriedenstellend.

Seitens der Radverkehrsverbände wird eine Öffnung der Einbahnstraße in Gegenrichtung gefordert. Auch mit der Bürgerbeteiligung zur Verkehrsberuhigung Wenigemarkt wurde sehr oft der Wunsch nach einer Öffnung der Meienbergstraße geäußert.

Von einem Teil der Radfahrenden wurde die Meienbergstraße bereits illegal entgegen der Fahrtrichtung durchfahren. Dennoch waren kaum Konflikte und Unfälle bekannt. Deshalb wurde von Juli bis Dezember 2023 im Zuge eines Verkehrsversuches die Meienbergstraße in Gegenrichtung für den Radverkehr geöffnet. Vorher und während des Versuchs erfolgte eine wissenschaftliche Begleitung, um Konflikte eindeutig benennen und bewerten zu können.

Informationstafel zur Meienbergstraße
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Verkehrsversuch

Vom Juli bis Dezember 2023 wurde der Verkehrsversuch durchgeführt. Bevor der Versuch startete nahm ein Büro die Situation vor Ort und die einzelnen Konfliktpunkte über mehrere Tage auf. Dabei wurden vor allem Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern erfasst. Im Laufe des Verkehrsversuchs wurde diese Beobachtung wiederholt und mit den vorliegenden Daten verglichen. Auch eine Befragung der Verkehrsteilnehmer vor Ort fand statt.

Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung und der Befragung

An jeweils vier repräsentativen Tagen erfolgten Erhebungen und Verkehrsbeobachtungen. Folgende Ergebnisse wurden herausgearbeitet:

  • Die Zufußgehenden sind die dominierende Verkehrsart mit ca. 68%, Radfahrende haben einen Anteil von ca. 22% und Pkw's von ca. 10%. Die Anteil e unterscheiden sich kaum in der Vorher- und Nachhererfassung.
  • Im tageszeitlichen Verkehrsverlauf bestehen keine wesentlichen Unterschiede.
  • Es konnten keine Unterschiede in den erfassten Geschwindigkeiten erfasst werden.
  • Die Begegnungen von Rad und Pkw auf Fahrbahn nahmen zu.
  • Dafür fuhren weniger Radfahrende entgegen der Einbahnstraße auf den Gehwegen, was für mehr Sicherheit bei den Zufußgehenden sorgt.
  • Die Anzahl von Konfliktsituationen ist leicht gestiegen, sind aufgrund der guten Sichtbeziehungen und der geringen Geschwindigkeiten jedoch nicht gefährlich.
  • Es wurden keine Unfälle registriert.

Befragungen erfolgten an einem Wochentag und einem Samstag von 11-18Uhr. Der Großteil der Befragten nutzt die Meinenbergstraße zu Fuß und für Freizeitzwecke. Für 41% der Befragten hat sich die Verkehrssituation verbessert, 33% nehmen keine Veränderung wahr und nur 12% empfinden eine Verschlechterung. 69% der Befragte möchten die Freigabe für den Radverkehr entgegen der Einbahnstraße beibehalten, nur 15% möchten der vorherigen Zustand wieder, vor allem die Pkw-Fahrer.

Fazit

Aufgrund der positiven Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung wird die Meienbergstraße dauerhaft in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben. Dies wird auch von der Mehrheit der im Rahmen des Verkehrsversuchs Befragten befürwortet. Die Einbahnstraßenfreigabe führt zu einer deutlichen Verbesserung für den Radverkehr, insbesondere da die Führung über die Futterstraße mit einer mehrmaligen Querung der Stadtbahngleise verbunden war und dies nach Aussage der Polizei bezüglich der Verkehrssicherheit auffällig war.