Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen der Erfurter Altstadt
Warum neue Regelungen?
Der vom Stadtrat am 18.07.2012 beschlossene Verkehrsentwicklungsplan Innenstadt enthält als wesentlichen Baustein die verbindliche und einheitliche Festlegung der Liefer- und Ladezeiten in den Fußgängerzonen. Der Stadtratsbeschluss Nr. 1331/13 „Einführung Begegnungszone Erfurt 1. Stufe - Einführung einer Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen der Altstadt zum 01.01.2014“ vom 09.10.2013 konkretisiert die Regelungen.
Auf dem Weg zur Begegnungszone Innenstadt wird somit ein erstes Kernelement verbindlich eingeführt. Das Ziel der neuen Regelungen besteht in einer deutlichen Verbesserung der Aufenthaltsqualität in den zentralen Fußgängerzonen durch ein Zurückdrängen des Kfz-Verkehrs auf das absolut notwendige Maß. Vergleichbare Regelungen sind in vielen deutschen Großstädten bereits umgesetzt und haben sich bewährt.
Im Vorfeld der neuen Regelungen fanden im November 2013 Informationsveranstaltungen statt, die sich an die Anwohner, Händler und Gewerbetreibenden richteten (siehe Link zur entsprechenden Pressemitteilung). In deren Rahmen wurden die Regelungen erläutert und individuelle Fragen beantwortet. Die zu den Informationsveranstaltungen gezeigte Präsentation ist zum Nachlesen verfügbar (siehe Download).
In einem im Dezember 2013 veröffentlichten Faltblatt (siehe Download) werden für die Anlieger und deren Lieferanten die Regelungen zur Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen erläutert. Eine Karte der Erfurter Innenstadt zeigt die betroffenen Fußgängerzonen, die nahegelegenen Ladezonen und deren Anfahrtsrouten sowie die Verkehrsberuhigten Bereiche in denen zum Laden gehalten werden darf. Das Faltblatt ist ab 19.12.2013 im Bauinformationsbüro in der Warsbergstraße 1 erhältlich.
Welche Lieferzeiten gelten in den Fußgängerzonen?
Die Lieferzeiten im Bereich der Fußgängerzonen der Altstadt werden auf die Zeit:
- Montag bis Freitag zwischen 6 Uhr und 11 Uhr sowie 18 Uhr und 20 Uhr und
- Sonnabend zwischen 6 Uhr und 11 Uhr
begrenzt.
Das Befahren der Fußgängerzonen ist während der Lieferzeiten wie bisher nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Außerhalb der Lieferzeiten kann ein Befahren nur bei begründeten Ausnahmetatbeständen genehmigt werden.
Wo kann ich außerhalb der Lieferzeiten laden?
Für eine Belieferung außerhalb der Lieferzeiten stehen vorhandene bzw. schrittweise neu einzurichtende Ladezonen im Umfeld der Fußgängerzonen zur Verfügung. Die räumlichen Verhältnisse erfordern jedoch teilweise die Ausweisung von Tonnagebegrenzungen für Lieferfahrzeuge in diesen Zonen. Anfahrtsrouten zu den Ladezonen aus dem Hauptstraßennetz sind in der "Karte Fußgängerzonen und Ladezonen" gekennzeichnet. Darüber hinaus sind entsprechend StVO § 42 im „Verkehrsberuhigten Bereich“ wie bisher auch Be- und Entladevorgänge ohne die Ausweisung von Ladezonen gestattet, sofern sie den fließenden Verkehr nicht behindern. Eine Durchfahrtsbreite > 3,00 Meter ist dafür freizuhalten. Die Auslieferung zu den Zielen der Fußgängerzonen muss außerhalb der Lieferzeiten zu Fuß, mit einer Sackkarre oder anderen Transporthilfen erfolgen.
Die Ausdehnung der Fußgängerzonen ist auf der Karte dargestellt. Neu in die Fußgängerzonen einbezogen wird die Schlösserstraße zwischen Junkersand und Anger. Hier gelten seit 01.01.2014 die gleichen Lieferzeitbegrenzungen wie in den übrigen Fußgängerzonen. Die Verkehrsorganisation in der Pilse wird aus diesem Grund neu geregelt. Wie bisher ist das Befahren der Fußgängerzonen auch während der Lieferzeiten nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. Diese erhalten Sie im Tiefbau- und Verkehrsamt der Stadt Erfurt. Außerhalb der Lieferzeiten kann ein Befahren nur bei begründeten Ausnahmetatbeständen genehmigt werden.
Wer erhält kostenpflichtige Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Lieferzeiten?
Regelmäßig von 0 bis 24 Uhr
- Taxen
- Bewachungsgewerbe und Objektschutz (mit aktuellen Verträgen im Bereich der Fußgängerzonen)
- Straßenbahnen und Busse im Linienverkehr und Servicefahrzeuge EVAG
- § 35 StVO (Stadtwirtschaft, Polizei, Krankenwagen im Einsatz, Stadtbeleuchtung)
- Havariedienste (als Notdienste: Fahrstuhl, Elektro, Gas, Wasser, Abwasser – mit aktuellen Verträgen im Bereich der Fußgängerzonen)
- Abschleppunternehmen
- Bewohner
Regelmäßig von 06 bis 21 Uhr
- Krankentransporte
- Geldtransportunternehmen (mit aktuellen Verträgen im Bereich der Fußgängerzonen)
- Stadtverwaltung mit nachgewiesenem Bedarf
- Fiaker
- Altstadtbus
Einzelfallregelung (im konkreten Einzelfall auf Antrag)
- Handwerker (In der Regel stellt die Genehmigung zum Befahren keine Parkgenehmigung dar!)
- Baustellenfahrzeuge mit konkreter Baustelle in den Fußgängerzonen
- Veranstaltungsverkehre
- Umzüge
- sonstige Einzelfälle
Ausnahmegenehmigungen erhalten Sie im Tiefbau- und Verkehrsamt - Untere Straßenverkehrsbehörde (siehe Kontakt).
- Faltblatt Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen
- Stadtratsbeschluss 1331/13 - Einführung Begegnungszone Erfurt 1. Stufe - Einführung einer Lieferzeitbegrenzung in den Fußgängerzonen der Altstadt zum 01.01.2014
- Präsentation zu den Informationsveranstaltungen zur Einführung von Liefer- und Ladezeiten in den Fußgängerzonen der Altstadt