52. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Andreasvorstadt „Südlich Blumenstraße/ Östlich Heinrichstraße – Erweiterung Schulstandort Blumenstraße“ – Aufstellungsbeschluss, Billigung Vorentwurf, frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit
Stadtratsbeschluss 0973/24 vom 11.12.2024
Amtsblatt am 15.01.2025
Amtlicher Teil
Beschluss zur Drucksachen-Nr. 0973/24
der Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2024
52. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Andreasvorstadt „Südlich Blumenstraße/ Östlich Heinrichstraße – Erweiterung Schulstandort Blumenstraße“ – Aufstellungsbeschluss, Billigung Vorentwurf, frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit
Genaue Fassung:
01
Für den Bereich Andreasvorstadt, „Südlich Blumenstraße/ östlich Heinrichstraße - Erweiterung Schulstandort Blumenstraße“ (Anlage 1) soll gemäß § 2 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB der Flächennutzungsplan geändert werden.
02
Der Vorentwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Andreasvorstadt „Südlich Blumenstraße/ östlich Heinrichstraße – Erweiterung Schulstandort Blumenstraße“ in seiner Fassung vom 24.07.2024 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
03
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
* * *
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Vorentwurf der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 52. für den Bereich Andreasvorstadt „Südlich Blumenstraße/ Östlich Heinrichstraße – Erweiterung Schulstandort Blumenstraße“ und die Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 27. Januar bis 28. Februar 2025
im Internet unter www.erfurt.de/ef111560 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die öffentliche Auslegung der Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 52 während des Auslegungszeitraumes im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Warsbergstraße 3 - Zwischenbau, 3. Obergeschoss, Zimmer B 301a, innerhalb der Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
(außer samstags, sonn- und feiertags)
eingesehen werden.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauinformationsbüro möglich. (Kontakt: 0361/ 655-3914; bauinfo@erfurt.de)
Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.Von Jedermann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme senden Sie unter Angabe der Planung an bauinfo@erfurt.de oder postalisch an: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt. (Kontakt: 0361/ 655-3914; bauinfo@erfurt.de)
Mit der vorliegenden 52. Änderung des FNP werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung folgende Ziele verfolgt:
- Einbindung innenstadtnaher Flächen in die städtebaulichen Strukturen des Borntalquartiers
- Bedarfs- und nachfragegerechte Entwicklung und Erweiterung des Schulstandortes Blumenstraße gemäß der Ziele des Schulnetzplanes der Landeshauptstadt Erfurt
- Entwicklung von Übergangsbereichen zum Borntalquartier mit Grün- und Freiraumstrukturen
- Anbindung eines Suchraums der Wohnungsbauentwicklung aus dem ISEK 2030 an den neuen Schulcampus und die Innenstadt über eine gesonderte Querung der Heinrichstraße als Quartiersverbindung für Fuß- und Radverkehr
Die Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und dient nur zur allgemeinen Information.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.
In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung können im o.g. Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb der o.g. Öffnungszeiten und unter www.erfurt.de/ef129669 die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
gez. Horn
A. Horn
Oberbürgermeister
Wichtiger Nutzungshinweis!
Lassen Sie sich zum Verständnis der Planungen fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Bitte geben Sie Ihre postalische Anschrift an, damit eine Zwischenmitteilung als Empfangsbestätigung und die Mitteilung des Abwägungsergebnisses erfolgen kann.
Entnehmen Sie bitte weitere Informationen dem Bekanntmachungstext.