Bebauungsplan ANV739 "Schulstandort an der Blumenstraße" - Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Bürgerbeteiligung
Stadtratsbeschluss 1638/23 vom 11.12.2024
Amtsblatt am 15.01.2025
Amtlicher Teil
Beschluss zur Drucksachen-Nr. 1638/23
der Sitzung des Stadtrates vom 11.12.2024
Bebauungsplan ANV739 "Schulstandort an der Blumenstraße"; Aufstellungsbeschluss, Billigung des Vorentwurfs und frühzeitige Bürgerbeteiligung
Genaue Fassung:
01
Für den Bereich zwischen Blumenstraße, Heinrichstraße und Borntalweg soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan ANV739 "Schulstandort an der Blumenstraße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
von der Blumenstraße im Norden,
von den Sportanlagen am Borntalweg im Osten,
von Geschosswohnungsbau am Borntalweg im Süden
und der Heinrichstraße im Westen.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Geordnete städtebauliche Entwicklung als Schulstandort und Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Gemeinschaftsschule inklusive Schulsporthalle.
- Sicherung von Durchwegungen und adäquaten Grünflächenanteil.
- Lösung und Umsetzung erforderlicher Eingriffs- und Ersatzmaßnahmen, immissionsschutzrechtlicher Konflikte sowie artenschutzrechtlicher Regelungen.
02
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ANV739 "Schulstandort an der Blumenstraße" in seiner Fassung vom 15.03.2024 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
03
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchgeführt.
Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
04
Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
05
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung zur Durchführung eines städtebaulich-architektonischen Realisierungswettbewerbs nach den Richtlinien der RPW 2013.
* * *
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes ANV739 "Schulstandort an der Blumenstraße" und dessen Begründung werden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB
vom 27. Januar bis 28. Februar 2025
im Internet unter www.erfurt.de/ef111560 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet kann die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes während des Auslegungszeitraumes im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt, Warsbergstraße 3 - Zwischenbau, 3. Obergeschoss, Zimmer B 301a, innerhalb der Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
(außer samstags, sonn- und feiertags)
eingesehen werden.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Einsichtnahme nach gesonderter Terminvereinbarung mit dem Bauinformationsbüro möglich. (Kontakt: 0361 655-3914 und bauinfo@erfurt.de)
Während der Veröffentlichungsfrist besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.Von Jedermann können Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder während der Öffnungszeiten mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ihre Stellungnahme senden Sie unter Angabe der Planung an bauinfo@erfurt.de oder postalisch an: Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung, Warsbergstraße 3, 99092 Erfurt. (Kontakt: 0361 655-3914 und bauinfo@erfurt.de)
Ziele und Zwecke der Planung:
Siehe Beschlusspunkt 01
Die Skizze stellt die ungefähre Lage der Planung dar und dient nur zur allgemeinen Information.
Hinweise:
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Stadtrates beraten und entschieden.
In Umsetzung der Informationspflichten der EU- Datenschutzgrundverordnung können im o.g. Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung Erfurt innerhalb der o.g. Öffnungszeiten und unter www.erfurt.de/ef129669 die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Verfahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den personenbezogene Daten, den betroffenen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
gez. Horn
A. Horn
Oberbürgermeister
Downloads zum Vorentwurf des Bebauungsplanes ANV739
Wichtiger Nutzungshinweis!
Lassen Sie sich zum Verständnis der Planungen fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.
Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen werden nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Bitte geben Sie Ihre postalische Anschrift an, damit eine Zwischenmitteilung als Empfangsbestätigung und die Mitteilung des Abwägungsergebnisses erfolgen kann.
Entnehmen Sie bitte weitere Informationen dem Bekanntmachungstext.