Kerspleben/Töttleben – Linderbach – linienhafter Hochwasserschutz: Deichabsenkung rechtseitig und Deicherhöhung linksseitig, Planung Leistungsphasen 1 – 4

Technische Hochwasserschutzmaßnahmen, Maßnahmen des Wasserrückhaltes in der Fläche

Maßnahme

Schriftzüge Efre für Thüringen mit Europäische Union
Grafik: © EFRE-Thüringen

Beschreibung des Vorhabens

Für das Einzugsgebiet des Linderbaches und seine Zuflüsse wurde im Jahr 2015 ein Hochwasserschutzkonzept durch die Fugro Consult Nordhausen erarbeitet. Im Ergebnis der Betrachtungen sind Maßnahmen mit hoher Priorität ermittelt worden, deren Umsetzung infolge Stadtratsbeschluss zeitnah erfolgt.

Es wurden zwei Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm 2017 bei der Thüringer Aufbaubank gestellt. Die Antragstellung erfolgte getrennt für die linksseitige und die rechtsseitige Maßnahme. Um die künftige Bearbeitung zu erleichtern und aufgrund der Tatsache, dass beide Maßnahmen nur im komplex umgesetzt werden können um nachteilige Auswirkungen auszuschließen, werden die Maßnahmen zu einer Einzelmaßnahme zusammengefasst.

Ziel des Vorhabens

Zur Entlastung des Linderbaches wird nördlich der Kersplebener Chaussee eine Absenkung der rechten Uferkante sowie ein linienhafter Hochwasserschutz (Erhöhung des vorhandenen Weges) entlang des Gewässerlaufes auf ca. 140 m Strecke anvisiert. Im Zuge der weiteren Planung sind die hydraulische Wirksamkeit sowie die Auswirkung auf Unterlieger (insbesondere Töttleben Ortseingang rechtsseitig in Fließrichtung) zu beachten. Sollte die Herstellung eines linienhaften Hochwasserschutzes vor der Ortslage erforderlich werden, so ist diese im Maßnahmenkomplex mit umzusetzen - eine nachteilige Situation für Unterlieger ist zu vermeiden.

Zuwendungsbescheid

Zuwendungsbescheid über die Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln des europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-OP 2014 bis 2020)

Vorhaben-Nr.: 2017 GZ 0015

Fördergegenstand: Technische Hochwasserschutzmaßnahmen, Maßnahmen des Wasserrückhaltes in der Fläche

Fördersatz: 60,00 %