Notfall, was tun?

Hilfe in Notfällen: Bei Feuer, Unfall, plötzlichen Erkrankungen wählen Sie den Notruf 112

Notrufe

Feuerwehr und Rettungsstelle

Notruf 112

Dringender Hausbesuchsdienst, Ärztliche Bereitschaft

Telefon 116117
Außerhalb der Notdienstzeit über behandelnden Arzt anfordern.

Kassenärztlicher Notfalldienst

Allgemein, HNO, Kinderarzt, Augenarzt
Notfallzentrum/Klinikum

Nordhäuser Straße 74
99096 Erfurt
An Werktagen 
19 - 7 Uhr
Mi und Fr ab 13 Uhr
Feiertag, Samstag, Sonntag
7 - 7 Uhr
Telefon 0361 781-4833/34

Kassenärztlicher Notfalldienst: Zahnarzt

Telefon 0361 6767300

Bei Vergiftungen

Telefon 0361 730730

Was ist beim Notruf zu beachten?

Sagen Sie uns in jedem Fall:
Wo ist der Notfall?

Geben Sie den Notfallort genau an:
Ort, Straße, Hausnummer, Stockwerk, auf der Autobahn die Fahrtrichtung.

Was ist geschehen?
Beschreiben Sie kurz die Notfallsituation. Die Leitstelle muss erkennen, welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen.

Wie viele Verletzte/Betroffene sind zu versorgen?
Verschaffen Sie sich einen Überblick: Die Anzahl der Verletzten ist wichtig, um genügend Einsatzfahrzeuge und Fachpersonal einsetzen zu können.

Welche Verletzungen oder Anzeichen einer Krankheit haben die Betroffenen?

Sind Personen in lebensgefährlichem Zustand?
Die Leitstelle braucht diese Informationen um geeignetes Fachpersonal, z. B. Notarzt, einzusetzen.

Warten Sie auf eventuelle Rückfragen der Leitstelle!

Legen Sie erst auf, wenn das Gespräch von der Leitstelle beendet wird.

Sollten Sie etwas vergessen, wird Sie der Leitstellendisponent danach fragen. Deshalb ist es wichtig, nicht aufzulegen, bevor der Leitstellendisponent genügend Informationen hat.

Nach einem Brand

Ein Brand in Ihrer Wohnung bzw. in Ihrem Haus konnte gelöscht werden. Zurückgeblieben sind angebrannte oder verkohlte Einrichtungsgegenstände, rußverschmutzte Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und evtl. auch Bauschutt.

Mit dieser Information wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit der erkalteten Brandstelle und ihrer sachgerechten Aufräumung und Säuberung geben sowie Maßnahmen zur Brandschadensanierung aufzeigen.

Nutzen Sie auf jeden Fall die Erfahrungen und die Hilfe Ihres Wohngebäudeversicherers. Bitte denken Sie daran, dass alle weiteren Maßnahmen mit Ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und Versi­cherer abzustimmen sind, um mögliche Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden.

Probleme beim Umgang mit Brandrückständen (Gefährdungseinschätzung)

Nach Löschen des Feuers und Abkühlung des Brandes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- bzw. Rauchniederschlag in Ihren Räumen und auf deren Einrichtung verteilt. Diese können giftige und reizende Stoffe enthalten, deren Zusammensetzung und Konzentration von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und der Beseitigung der Rauchgase abhängig ist.

Vorhandene Schadstoffe bedeuten noch keine unmittelbare Gefährdung, da diese in der Regel sehr stark an Ruß gebunden sind, so dass eine Aufnahme über die Haut kaum erfolgen kann.

Erfahrungen zeigen, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort zu finden sind, wo auch optisch Brandverschmutzungen vorlagen.

Bis zur endgültigen Sanierung wird mehr oder weniger Brandgeruch auftreten. Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten.

Dennoch sollten Sie, um sich vor ausdünstenden, reizenden Stoffen zu schützen, folgende Hinweise beachten:

  1. Betreten Sie die Brandstelle frühestens eine  Stunde nach Ablöschen des Feuers und nach ausreichender Durchlüftung. Verhindern Sie, dass nicht vom Brand verschmutzte Bereiche durch Verschleppung der Brandrückstände zusätzlich belastet werden.
  2. Decken Sie zu diesem Zweck die rußbedeckte Fläche im Gehbereich mit Folien ab.
  3. Reinigen Sie beim Verlassen des verschmutzten Bereiches die Schuhsohlen mit feuchten Tüchern.
  4. Halten Sie Kinder fern!
  5. Klima- und Lüftungsanlagen erst nach Überprüfung durch einen Fachmann in Betrieb nehmen!

Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten nach Kleinbränden im Wohnbereich (geringfügige Brandverschmutzung) können meist ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit handelsüblichen Mitteln (Kittel, Gummihandschuhe, Haushaltsreiniger) durchgeführt werden. Die benutzte Schutzkleidung kann mit dem Bauschutt entsorgt werden.

Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten können unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen durch Fachfirmen oder vom Brandgeschädigten selbst vorgenommen werden.

Beachten Sie hierbei folgende Maßnahmen:

  • staubarm arbeiten
  • gegebenenfalls anfeuchten
  • keine Rußverschleppung in unbehandelte Bereiche
  • Tragen von Einmalanzügen mit Kapuze
  • Tragen von Schutzhandschuhen
  • Tragen von Atemschutz bei Staubarbeiten.

Information und Auskunft

Wenn Sie unsicher sind, welche Gefährdungen gege­ben sind, erhalten Sie Auskunft bei:

Landeshauptstadt Erfurt
Stadtverwaltung
Umwelt- und Naturschutzamt
Stauffenbergallee 18
99084  Erfurt

Tel. 0361 655-2601

Entsorgung der Brandrückstände

Schmutzwasser kann in geringen Mengen über die Toilette entsorgt werden. Benutzen Sie bitte keine Straßen- oder Hofeinläufe, da diese ggf. im Regenwasserkanal und damit in einem Fluss- oder Bacheinlauf enden. Größere Mengen Schmutzwasser müssen entsorgt werden.

Ansprechpartner:

Landeshauptstadt Erfurt
Stadtverwaltung
Umwelt- und Naturschutzamt
Stauffenbergallee 18
99084  Erfurt

Tel. 0361 655-2601

Brandrückstände und Abfälle sollten so sortiert werden, dass sie durch Dritte  leichter verwertet oder entsorgt werden können (s. Anschriften). Trennen Sie bei selbständiger Sanierung deshalb nach Möglichkeit nach verwertbaren Bestandteilen wie:

  • Elektro- und Metallgegenstände (Schrott)
  • nichtbrandbeschmutzte Steine und Ziegelmauerwerk (Bauschutt) usw.
  • und nicht verwertbarem Restmüll wie Arzneien, Lebensmittel
  • brennbare Bestandteile, wie Holz, Teppiche, Tapeten, Rückstände aus Reinigungsmaßnahmen
  • sowie Sonderabfällen wie Lacke, Farben, Lösungsmittel, Batterien usw.

Sind große Mengen PVC oder andere chlororganische Stoffe verbrannt, sollte prinzipiell die Entsorgung über die zuständige Umweltbehörde festgelegt werden.

Ansprechpartner

Entsorgung und Grenzwerte:
Landeshauptstadt Erfurt
Stadtverwaltung
Umwelt- und Naturschutzamt
Stauffenbergallee 18
99084  Erfurt
Frau Gruhle
Tel. 0361 655-2601

Für Arbeitsstätten:
Amt für Arbeitsschutz
Linderbacher Weg 30
99099  Erfurt
Tel. 0361 3788300

Zwischenlagerung:
Stadtwerke Erfurt
Stadtwirtschaft GmbH

Deponie des Brandabfalls im Stadtgebiet:
Deponie Schwerborn
Stotternheimer Chaussee 50
99095  Erfurt-Schwerborn
Tel. 036204 55431

Arbeitsbekleidung:
Bitte nachschlagen in "Gelbe Seiten" unter Berufsbekleidung, Arbeitsschutzausrüstung.