Belehrung zum Umgang mit Lebensmitteln entsprechend § 43 Infektionsschutzgesetz (Gesundheitsausweis)

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Informationen

  • Vor der erstmaligen Tätigkeitsaufnahme beim erwerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln ist eine amtliche Belehrung erforderlich.
  • Schwerpunkte der Belehrung sind die gesundheitlichen Voraussetzungen und die grundlegenden Erfordernisse der persönlichen Hygiene.
  • Kosten gemäß Gebührenverzeichnis Amt 50, Abt. Gesundheit, in der jeweils gültigen Fassung
  • Für Erfurter Schüler an Gymnasien, Haupt- und Regelschulen ist die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz, soweit diese für die Durchführung eines Praktikums notwendig ist, gebührenfrei.

Sprechzeiten nach terminlicher Vereinbarung zu folgenden Zeiten:
Dienstag
08:30 - 11:30 Uhr, 13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 11:30 Uhr,