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Bewerbungsfrist: 12. März 2025
Im Tiefbau- und Verkehrsamt suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Das Tiefbau- und Verkehrsamt übernimmt die Aufgaben des Straßenbaulastträgers und der Unteren Straßenverkehrsbehörde. Rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verantwortlich für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, der Brücken und weiterer Ingenieurbauten einschließlich der Beleuchtungs-, Verkehrsleit- und Straßenentwässerungsanlagen. Unter anderem 10,5 Millionen Quadratmeter Verkehrsanlage haben die TVA-ler im Blick, um die Verkehrssicherheit in der Landeshauptstadt zu gewährleisten.
Das Aufgabengebiet umfasst die Durchführung von Maßnahmen zur Einhaltung der Straßenreinigungspflichten. Dafür erstellen sie den allgemeinen Schriftverkehr zur Sicherstellung und Einhaltung der Reinigungspflichten, führen Ordnungswidrigkeitsverfahren mit entsprechender Bescheiderstellung durch, ordnen Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie Anordnungen zu Ersatzvornahmen an und prüfen die Anwendung von Zwangsmitteln. Zudem gehört die Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Straßenreinigungssatzung und Ableitung von Maßnahmen zu Ihrem Aufgabengebiet. Hierbei nehmen Sie die Kontrolltätigkeit wahr und dokumentieren festgestellte Verstöße der zur Reinigung und zum Winterdienst Verpflichteten, nehmen die durch Bürger, Ämter und Behörden erfolgten Hinweise in Bezug auf die Straßenreinigungssatzung auf, prüfen und dokumentieren diese und werten die Kontrollergebnisse aus. Auch die Abwägung und Entscheidung zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren und die Beratung von Bürgern oder Hausverwaltungen gehört zu Ihren Aufgaben.
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Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das Amt eines Stadthauptsekretärs/ einer Stadthauptsekretärin (BesGr. A 8 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Herrn Helbing, Tel. 0361 655-4301
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Nitschke, Tel. 0361 655-2152