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Bewerbungsfrist: 28. Februar 2025
Im Amt für Soziales suchen wir Sie zum frühestmöglichen Termin als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.
Das Amt für Soziales der Landeshauptstadt Erfurt hat einen umfangreichen gesetzlichen Auftrag, welcher sich von existenzsichernder Leistungsgewährung bis zu vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsleistungen erstreckt. Unser Anspruch ist es digital, modern, personen- sowie dienstleistungsorientiert Sozialdienstleistungen zu erbringen. Wir laden Sie herzlich ein, sich in diese Prozesse einzubringen. Wir suchen engagierte, begeisterungsfähige Kolleginnen und Kollegen, welche die vielfältigen Aufgaben im Amt für Soziales aktiv mitgestalten möchten. Nutzen Sie Ihre Chance und bewerben Sie sich jetzt!
Das Aufgabengebiet umfasst die Bearbeitung von Standardanträgen auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, die Ausfertigung des Sozialausweises der Stadt Erfurt und die Erstattung von Zuschüssen zur Monatsfahrkarte. Hierbei stellen Sie die Antragsformulare bereit, prüfen die Anspruchsvoraussetzungen, erstellen Bewilligungsbescheide oder entsprechende Ablehnungsbescheide. Weiterhin sind Sie für die Zahlbarmachung geldwerter Leistungen zuständig und führen Beratungsgespräche durch. Zudem gehört die Bearbeitung von schwierigen Fällen der Lernförderung bzw. die Rückforderung von Leistungen entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu Ihren Aufgaben. Ferner sind Sie für die Beratung, Steuerung und Serviceaufgaben von und für den Bürger zuständig.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das Amt eines Stadthauptsekretärs/ einer Stadthauptsekretärin (BesGr. A 8 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Herr Glorius, Tel. 0361 655-6120
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Nitschke, Tel. 0361 655-2152