Bestattungswesen: Kriterien Krematorium

Das Gütesiegel "Kontrolliertes Krematorium" wird vom Arbeitskreis Kommunaler Krematorien (AKK) im deutschen Städtetag vergeben. Nur Krematorien, die "sich der Information der Öffentlichkeit verpflichtet fühlen und ihre Aufgaben im Sinne ehrlicher Vertrauensbildung transparent machen" sind berechtigt dieses Siegel zu führen. Sie stimmen der Einhaltung der in der Siegel-Richtlinie aufgeführten Kriterien und deren Kontrolle durch den Arbeitskreis zu.

Gütesiegel des Arbeitskreises Kommunaler Krematorien

Anforderungen:

  • Die Würde des Menschen über den Tod hinaus ist oberste Richtschnur für das Personal. Sein Verhalten ist geprägt von höchstem Respekt vor der Individualität des Verstorbenen und dem Bewusstsein der Tatsache, dass dessen ganz persönliche Lebensgeschichte einen unersetzlichen Wert darstellt.
  • In Hinblick auf diese Grundvoraussetzung hat die Aufsicht und Führung der Anlagen durch integre, nach entsprechenden gesetzlichen Vorgaben geschulte und qualifizierte Personen zu erfolgen.
  • Im Sinne der Pietät hat das Personal einheitliche Dienstkleidung zu tragen, die der Würde der Aufgabe und des Ortes entspricht.
  • Der interessierten Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Information über das Krematorium zu geben und Termine zu Besichtigungen anzubieten.
  • Das Krematorium leistet Hilfestellung bei der Übergabe des Leichnams.
  • Angehörigen bzw. Bevollmächtigten ist jederzeit Einblick in die mit ihrem Verstorbenen zusammenhängenden Abläufe zu gewähren, insbesondere haben sie das Recht, den Termin der Feuerbestattung zu erfahren.
  • Angehörigen ist die Möglichkeit zur Anwesenheit bei der Einäscherung zu geben.
  • Die Feuerbestattung hat streng nach § 27 der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) und nach VDI 3891 zu erfolgen.
  • Die Vorschriften der Berufsgenossenschaft sind von jedem Mitarbeiter zu befolgen.
  • Die Einhaltung der vorgeschriebenen Gesundheitsfürsorge für das Personal richtet sich nach dem Infektionsschutzgesetz. Dabei sind die Bestimmungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und die gültigen Reinigungs- und Desinfektionspläne streng einzuhalten.
  • Die Dokumentation aller Messungen mit den Messergebnissen ist zwingend vorgeschrieben.
  • Die Einhaltung der gesetzlichen und von den Anlagen-Herstellern vorgeschriebenen Wartungsintervalle ist sicherzustellen.
  • Die Wartung der technischen Anlage ist durch Wartungsprotokolle zu dokumentieren.
  • Filterstäube und andere anfallende Rückstände sind fachgerecht zu entsorgen.
  • Der Zeitraum von der Annahme des Leichnams bis zur Urnenausgabe ist lückenlos zu dokumentieren.
  • Für mindestens eine Woche ist eine ausreichende Anzahl an Kühlplätzen vorzuhalten.
  • Den Bestattungsunternehmen ist die 24-Stdunden-Anlieferung zu ermöglichen.
  • Die sichere Aschetrennung ist zu garantieren.
  • Die Feuerbestattung hat bei Vollständigkeit der erforderlichen Papiere innerhalb von 3 Arbeitstagen zu erfolgen.
  • Der Standort des Krematoriums darf sich nicht in einem Gewerbegebiet befinden.
  • Das Krematorium muss einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft angehören.