Bestattungswesen: Grabarten
Spätestens wenn man sich persönlich um einen Sterbefall kümmern muss, kommen Fragen zur Größe der Grabstätte, Laufzeiten, Beisetzungsmöglichkeiten und zukünftige Nutzungen auf.
Auf den Erfurter Friedhöfen gibt es eine Vielfalt an Grabarten, die auf unterschiedlichste Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Um Ihnen eine Entscheidung zu erleichtern, stellen wir nachfolgend die Grabarten im Detail vor.
Bitte beachten Sie, dass nicht auf allen Friedhöfen auch alle Grabarten angeboten werden können. Für eine umfassende Beratung steht Ihnen das Team der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.
Wahlgrabstätten sind für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen verfügbar.
Erdwahlgräber
Die Grabgröße bei Erdbestattungen beträgt 1,50 m × 2,60 m und ist für eine Erdbestattung und 4 Urnen vorgesehen.
Urnenwahlgräber
Die Grabgröße bei der Urnenbeisetzung beträgt 1,20 m × 1,20 m, dies bietet Platz für maximal 4 Urnen.
Bei mehrstelligen Grabstätten vervielfachen sich die angegebenen Belegungszahlen entsprechend.
Die Lage der Grabstätte kann aus einem breiten Angebot verfügbarer Stellen ausgewählt werden. Das Nutzungsrecht an der Grabstätte wird beim Kauf für zunächst 20 Jahre vergeben. Der Vorkauf bereits zu Lebzeiten, ebenso wie die Verlängerung des Nutzungsrechtes sind möglich.
Eine Umbettung kann nach Antrag erfolgen. In einigen Grabfeldern und den Ortsteilfriedhöfen sind Grabeinfassungen aus Naturstein erlaubt. Die Friedhofssatzung räumt einen weiten Spielraum für die Gestaltung des Grabes und des Grabmales ein.
Reihengrabstätten sind für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen verfügbar.
Erdreihengräber
Die Grabgröße bei Erdbestattungen beträgt 1,35 m × 2,40 m und ist für eine Erdbestattung vorgesehen.
Urnenreihengräber
Die Grabgröße bei der Urnenbeisetzung beträgt 1,00 m × 1,00 m für eine Urnenbeisetzung.
Die Belegung der Grabstätten erfolgt der Reihe nach wobei die Lage der Grabstätte nicht selbst gewählt werden kann. Auch hier wird das Nutzungsrecht für 20 Jahre vergeben. Es kann jedoch nicht verlängert werden und ein Vorkauf ist auch nicht möglich. Eine Umbettung ist möglich und kann nach Antrag erfolgen.
In einigen Grabfeldern und den Ortsteilfriedhöfen sind Grabeinfassungen aus Naturstein erlaubt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung.
Ab Oktober 2011 wird das Partnergrab als neue Stättenform auf allen kommunalen Friedhöfen der Stadt Erfurt zur Verfügung stehen.
Es handelt sich dabei um ein Wahlgrab für 2 Urnen, welches bereits beim Graberwerb mit einer dauerhaften Grundbepflanzung versehen sein wird.
Die Grundbepflanzung und eine wählbare saisonale Wechselbepflanzung ( kleines Rundbeet) werden über eine beauftragte Friedhofsgärtnerei ausgeführt und für die gesamt Nutzungszeit unterhalten und gepflegt (incl. Ersatz- und Saisonpflanzungen). Der Vertragspartner für die Pflege ist die Treuhandstelle für Dauergrabpflege Hessen-Thüringen GmbH, die Friedhofsverwaltung tritt diesbezüglich nur als Vermittler auf und vergibt das Nutzungsrecht.
Entsprechend der angebotenen zwei Gestaltungsmöglichkeiten (mit oder ohne Saisonbeet) wird auch der Graberwerb kostenseitig variieren. Hinterbliebene werden diesbezüglich ausführlich beraten und können auch im Nutzungszeitraum eine Änderung der Bepflanzung veranlassen und vertraglich festsetzen.
Das Grabmal kann aus einem vorhandenen Materialangebot durch den Hinterbliebenen ausgesucht werden und die einzuarbeitende Inschrift nach individuellem Wunsch und in Absprache mit dem Steinmetz erfolgen. Die Friedhofsverwaltung veranlasst Bestellung und Aufbau des Grabmals.
Beim Kauf der Stätte wird zunächst ein Nutzungsrecht von 20 Jahren erworben und nach der zweiten Beisetzung (letzte Beisetzung) entsprechend eine Verlängerung notwendig. Nach Ablauf der letzten Ruhezeiten kann die Grabstätte, ohne weitere Beisetzungsmöglichkeit nacherworben werden. Dabei wird die Pflege der Anlage generell mit einbezogen sein.
Auch ein Vorkauf ist möglich. Dabei wird die Stätte für max. 5 Jahre erworben und wird innerhalb dieser Zeit bereits gepflegt. Nach Ablauf der Vorkauffrist kann eine erneute Verlängerung durch den Nutzer erfolgen. Nach Ablauf des Nutzungsrechts wird die Stätte geräumt und für den Wiederverkauf instand gesetzt.
(Stand August 2011)
Das Urnengemeinschaftsgrab ist einer beschränkten Anzahl von Urnenbeisetzungen vorbehalten. Es handelt sich hierbei um eine noch recht junge Grabstättenform in der 12 Urnen ihre letzte Ruhe finden.
Die Beisetzung findet einzeln im Beisein der Angehörigen statt. Der Namen und die Geburts- und Sterbedaten der Verstorbenen werden auf einem gemeinsamen Grabmal genannt.
Das Grabmal, inklusive der Inschriften wird von der Friedhofsverwaltung organisiert. Die Friedhofsverwaltung übernimmt auch die Bepflanzung und die Pflege der Anlage für die Nutzungsdauer von 20 Jahren.
Die Grabgröße auf dem Hauptfriedhof beträgt 3,00 m × 2,60 m für 12 Urnenbeisetzungen.
Auf den Ortsteilfriedhöfen können die Grabstättengröße, die Belegungszahlen und die Grabsteingrößen abweichen.
Bitte beachten Sie, dass kein Vorkauf und keine Reservierung einer Stelle für spätere Beisetzungen (z. B. des Partners) möglich ist. Eine Verlängerung, des auf 20 Jahre festgeschriebenen Nutzungsrechtes, ist ebenfalls ausgeschlossen.
Die Urnengemeinschaftsanlage zählt zu den anonymen Grabstätten, hier werden Urnen gemeinschaftlich und ohne Angaben zu den Verstorbenen beigesetzt. Alle Beisetzungen eines Jahres bilden eine Urnengemeinschaftsanlage.
Von der Friedhofsverwaltung wird ein Jahresgrabmal mit der Jahreszahl errichtet, die Bepflanzung organisiert und die Pflege bis zum Ablauf der 20-jährigen Ruhezeit sicher gestellt.
Die Beisetzung erfolgt im Stillen ohne Angehörige und die genaue Lage der Urne wird nicht bekannt gegeben. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts, ein Vorkauf der Grabstätte und die nachträgliche Umbettung sind bei dieser Bestattungsform nicht möglich.
Zur Wahrung des Beisetzungscharakters und der Interessen der Hinterbliebenen dürfen die bepflanzten Beisetzungsflächen nicht betreten werden. Blumengebinde, Kränze und sonstiger Grabschmuck sind, soweit vorhanden, an den dafür ausgewiesenen und angelegten Ablagemöglichkeiten niederzulegen.
Die Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage wird momentan nur auf dem Hauptfriedhof und den Ortsteilfriedhöfen Gispersleben, Stotternheim, Melchendorf und Vieselbach angeboten.
Mit der Möglichkeit Urnen an einem Baum beisetzen zu können, wurde auf einen zunehmenden Wunsch von Angehörigen reagiert. In einem parkähnlichen Friedhofsteil kann für eine Urnenbeisetzung ein Platz an einem Gruppenbaum für 20 ausgewählt werden.
Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes ist möglich. Soll zukünftig ein weiterer engerer Angehöriger dort mit bestattet werden, kann ein Urnenplatz in einem zweiten Beisetzungsring um den Baum erworben werden.
Auf Wunsch kennzeichnet eine kleine, in den Boden eingelassene Namensplatte aus Stein mit den Daten des Verstorbenen den Bestattungsplatz. Auf weitere "Grabgestaltung", wie Pflanzen, Vasen, Leuchten soll verzichtet werden, um den Grundgedanken der naturnahen Bestattung gerecht zu werden.
Die Urne ist schnell zersetzbar und eine Umbettung daher später nicht mehr möglich.
Regenbogengrab
Für nicht bestattungspflichtige Fehl- und Frühgeburten wurde seit dem Jahr 2004 ein eigener Bestattungsplatz geschaffen.
Hier erfolgen zweimal im Jahr gemeinschaftliche Beisetzungen. Ein vorhandener Gedenkstein bildet den Mittelpunkt. Im Jahr 2009 wurde ein Regenbogen aus Glas und Stahl an der vorhandenen Sandsteinstele installiert, der für die Verbindung von Himmel und Erde steht. Ebenerdig verlegte Platten mit Jahreszahlen und eine Sitzbank ergänzen die Anlage.
Der Beisetzungs- und Gedenkbereich präsentiert sich als dauerhafte Staudenanlage, die in ihrer Farbauswahl den Regenbogen widerspiegelt.
Kindergrab
Kinder bis zum Alter von 5 Jahren können in einem besonderen Kindergrabfeldteil beigesetzt werden.
Hier gelten die Vorschriften analog der Erdreihengräber.
Für die Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens wurde auf dem Hauptfriedhof ein eigenes Grabfeld eingerichtet.
Die Gräber sind entsprechend der Glaubensvorschriften nach Mekka ausgerichtet. Die Bestattung erfolgt in Erdwahlgrabstätten, deren Nutzungszeit verlängert werden kann.
Hauptfriedhof
Binderslebener Landstraße 75
99092 Erfurt
Friedhofsverwaltung
Stadtverwaltung Erfurt
Friedhofsträger
Landeshauptstadt Erfurt