FAQs: Was muss ich wissen?
Welche Art von Veranstaltung darf auf der Fläche stattfinden?
Soziokulturelle Tages- und Abendveranstaltungen (Theater, Lesung, Kleinkunst, Konzert, Musik- und Tanzveranstaltungen, private Feiern) im nicht-kommerziellen Bereich können hier stattfinden.
Handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, gilt die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) (insbesondere § 2; § 5; § 9; § 10). Vor Ort ist das JuSchG sichtbar und lesbar im Eingangsbereich als Aushang anzubringen.
Ist die Nutzung der Fläche kostenfrei?
Ja, die Nutzung der Fläche ist kostenfrei. Es wird jedoch eine Kaution in Höhe von 100,00 Euro erhoben. Nach korrekter Rückgabe des flächenspezifischen Veranstaltungsequipments und Abnahme der Fläche (spätestens zwei Werktage nach Veranstaltungsende), erhält der Veranstalter die Kaution von der Kulturdirektion zurück.
Bis wann muss ich meine Veranstaltung angemeldet haben?
Die Veranstaltung (öffentlich oder nicht öffentlich) muss spätestens eine Woche vorher (gerne auch früher) schriftlich bei der Kulturdirektion (freie.veranstaltungsflaeche@erfurt.de) angezeigt werden. Sofern diese Frist nicht eingehalten wird, ist die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung erlaubnis- und kostenpflichtig. Die Erlaubnis hierfür erteilt das Bürgeramt. Bei der Durchführung einer Veranstaltung ohne die erforderliche Anzeige oder Erlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 48 Nr. 6 OBG gegeben.
Wie lang ist die Nutzungsdauer für eine Veranstaltung?
Die Fläche darf inklusive Auf- und Abbauzeit für eine Dauer von max. 24 Stunden genutzt werden.
Wer übernimmt die Haftung für die Veranstaltung?
Die Haftung übernimmt der Veranstalter. Wir empfehlen deshalb das Abschließen einer Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Die Veranstaltungsfläche wird überlassen, wie sie liegt und steht. Die Stadt übernimmt keinerlei Haftung, weder für Personen noch für Sachschäden, die während der Zeit der Überlassung dem Veranstalter oder Dritten entstehen. Die volle Verantwortung liegt beim Veranstalter. Insbesondere übernimmt die Stadt keine Verantwortung dafür, dass die Fläche für die konkrete Veranstaltung geeignet ist. Unabhängig hiervon weist die Stadt darauf hin, dass die Fläche sowie die Zuwegung nicht beleuchtet sind. Eine Beleuchtungspflicht für die Veranstaltungsfläche trifft den Veranstalter.
Welche Infrastruktur steht mir vor Ort zur Verfügung?
Die Veranstalter erhalten Müllsäcke, einen Feuerlöscher (ABC Pulver – 6 kg), zwei Notstromleuchten sowie ein Lärmpegelmessgerät zur Überwachung des einzuhaltenden Lärmpegels. Zudem stehen vor Ort zwei mobile Standart-Toilettenanlagen und zusätzlich eine rollstuhlgerechte Variante (Dixies) zur Verfügung. Diese verfügen über keine eigenständige Beleuchtung. Die Reinigung und Entsorgung übernimmt die Stadtverwaltung Erfurt. Jedes weitere benötige Veranstaltungsequipment ist vom Veranstalter selbst mitzubringen. Die Einfahrt auf die Fläche für einen An- und Abtransport ist mittels eines Kraftfahrzeugs bis zu 3,5 Tonnen möglich.
Gibt es vor Ort Strom- und Wasserversorgung?
Nein, auf der Fläche steht kein fester Strom- und Wasseranschluss zur Verfügung. Für die Sicherstellung einer ausgeleuchteten Veranstaltungsfläche ist ein Stromgenerator notwendig und mitzubringen. Der Veranstalter hat die Pflicht, für eine beleuchtete Veranstaltungsfläche zu sorgen.
Welche Sicherheitsvorkehrungen müssen vor Ort getroffen werden?
Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass Zufahrts- und Rettungswege bis zum öffentlichen Verkehrsraum freizuhalten sind. Außerdem ist für die Sicherheit auf der Veranstaltungsfläche zu sorgen (Zufahrt zum Veranstaltungsgelände für Rettungskräfte muss gegeben sein).
Der durch die Kulturdirektion ausgehändigte Feuerlöscher ist an einem sicheren Ort in der Nähe der Beschallungsanlage aufzubewahren.
Die Veranstaltungsfläche ist bei Dunkelheit mit einer Sicherheitsbeleuchtung (Notstromleuchten der Kulturdirektion) zu versehen, sodass sich die Besucher und Mitwirkenden auch bei vollständigem Versagen der Beleuchtung gut zurechtfinden können. Der Fluchtweg in Richtung Sammelstelle (gegenüberliegende Freifläche am Lutherstein) ist ebenso mit dieser auszuleuchten.
Darf ich Aufbauten auf der Fläche für meine Veranstaltung errichten?
Ja. Alle Aufbauten (bspw. Beschallungsanlage, Bar) sind in Form eines Lageplanes (mit Größenangaben) auf dem Anzeigeformular zu kennzeichnen.
Bei schweren Ausstattungen sind lastenverteilende Platten und bei starker Frequentierung Unterlagen zu verwenden, um Trittschäden auf den Wiesenflächen zu vermeiden.
Eine Beschallungsanlage (bspw. Bühne, DJ-Pult) muss nach Nordost hin, auf das angrenzende Feld, ausgerichtet werden.
Darf ich die Fläche meines Open Airs umzäunen?
Gibt es direkte Ansprechpersonen bei den Sicherheitsbehörden?
Der Stadtordnungsdienst ist während der Dienstzeiten von Montag bis Freitag bis 21:00 Uhr und Samstag bis 16:30 Uhr telefonisch über 0361 655-7871 zu erreichen. Im Übrigen können Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle Inspektionsdienst Erfurt Nord (0361 7840-0) wenden.
Welchen Lautstärkepegel muss ich einhalten?
Die Einhaltung des maximalen Mittelpegelwertes von LAeq ≤ 81 dB(A) ist vom Veranstalter zu gewährleisten. Die Einhaltung der Emissionsrichtwerte ist während der Veranstaltung durch den Veranstalter zu prüfen und zu dokumentieren.
Das dafür notwendige Schallpegelmessgerät mit Aufzeichnungsfunktion und eine Signalampel stellt die Kulturdirektion zur Verfügung. Die Messstelle muss sich in elf Metern Entfernung von der elektroakustischen Anlage befinden. Die Signalampel ist für alle Veranstaltungsbesuchenden sichtbar zu positionieren.
Darf ich auf meiner Veranstaltung Speisen und Getränke anbieten?
Die Abgabe von Getränken und Speisen ist zulässig (außer, wenn dafür offenes Feuer verwendet wird). Bei der gewerbsmäßigen Abgabe von Speisen und/oder Getränken ist eine Reisegewerbekarte nach § 55 Absatz 2 Gewerbeordnung oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 55 a Gewerbeordnung erforderlich. Diese sind beim Bürgeramt zu beantragen.
Gewerbe: Antrag auf Ausnahmegenehmigung im Reisegewerbe (erfurt.de)
(Temporäre Ausschankgenehmigung)
Darf ich auf den Flächen offenes Feuer machen?
Nein. Feuergefährliche Handlungen (insbesondere das Abbrennen eines Lagerfeuers, Verwenden von Pyrotechnik und Betreiben eines Bratgrills) sind nicht erlaubt.
Wie hinterlasse ich die Fläche und was passiert mit anfallendem Müll?
Die Fläche ist vollständig von eingebrachten Materialien zu beräumen und von Müll zu befreien und durch die Veranstalter ordnungsgemäß zu entsorgen. Spezielle Hausmüllsäcke werden durch die Stadtverwaltung Erfurt zur Verfügung gestellt und müssen vom Veranstalter zur Entsorgung der regulären Hausmüllentsorgung zugeführt werden. Aufstellort ist dabei neben den üblichen Hausmülltonnen. Vor dem Verlassen der Veranstaltungsfläche muss der Veranstalter die Fläche erneut in Anlehnung an die Perspektiven und Bildausschnitte der ausgehändigten Fotovorlage fotografisch dokumentieren und die Fotos direkt von vor Ort per E-Mail an die Kulturdirektion (freie.veranstaltungsflaeche@erfurt.de) übermitteln.
Wo muss meine Bühne stehen?
Eine Bühne bzw. DJ-Pult etc. muss nach Nordost hin, auf das angrenzende Feld, ausgerichtet werden.