Brühler Garten
Kriterien zur Durchführung von Veranstaltungen
Die Veranstaltungsnutzung des Brühler Gartens beschränkt sich saisonal bedingt auf ca. sechs Kalendermonate. Unter Berücksichtigung des Anwohnerlärmschutzes sowie der Regeneration der Grünfläche müssen mindestens zwei Wochen zwischen zwei Veranstaltungen liegen.
Nutzungskriterien
- max. Veranstaltungszeiten von 07:00 bis 22:00 Uhr inkl. Auf- und Abbau (ggf. ist in Rücksprache mit Bürger- bzw. Umwelt- und Naturschutzamt und in Abhängigkeit des Veranstaltungskonzeptes eine Veranstaltungszeit bis 23:00 Uhr möglich)
- nur im Bühnenbereich (Spielplatz und Durchgangsweg bleiben frei)
- Beachtung der jeweiligen Lärmschutzregelung, alle Informationen und einzuhaltenden Lärmwerte finden Sie in der Checkliste zur Veranstaltungsplanung (Seite 9)
- vorherige Verteilung einer Anwohnerinformation
- Veranstaltungen gemeinnütziger Träger
- nicht-kommerzieller Charakter (eintrittsfrei)
- kleine Aufbauten/Pavillons ohne Bodenverankerung nach Absprache
- keine privaten Feierlichkeiten
- keine Einzäunung der Fläche
- keine Fahrzeuge im Park
- Dekoration etc. in den Bäumen ist nicht zulässig
Anmeldung
- Prüfung der Verfügbarkeit: Bitte erfragen Sie beim Garten- und Friedhofsamt (0361 655-5847 bzw. gartenamt@erfurt.de), ob die Fläche zum gewünschten Termin Zeitpunkt verfügbar ist – falls ja, erfolgt die Reservierung,
- Die Veranstaltungsanzeige Bürgeramt und der Sondernutzungsantrag Garten- und Friedhofsamt sind auszufüllen und bis 14 Tage vor der Veranstaltung unterschrieben in einer E-Mail an buergeramt@erfurt.de und gartenamt@erfurt.de zu senden. Ggf. entstehen hierbei Kosten nach Grünanlagengebührensatzung. Eine Befreiung ist möglich, zu diesem Zweck ist ein Nachweis der Gemeinnützigkeit beizufügen.
- Falls erforderlich, ist die Bühnennutzung bei der Kulturdirektion anmelden (0361 655-1941 bzw. events@erfurt.de).