Glossar Haushalt - P bis Z

Pflichtaufgaben

Es ist wichtig zu wissen, dass die Landeshauptstadt Erfurt bestimmte Aufgaben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfüllen muss. Die Stadt muss ungeachtet der Kosten und der Kapazitätsfragen die Aufgaben erfüllen. Zu diesen Pflichtaufgaben gehören z.B. Abfallentsorgung, Schulen, Sozialhilfe usw.

Rücklagen

Die Rücklagen enthalten Beträge, die für geplante Ausgaben (Investitionsmaßnahmen) und zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Stadt angespart werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Sonderrücklagen (beschränkte zulässige Rückstellungen für laufende Ausgaben) und der allgemeinen Rücklage (für die Zwecke der Haushaltswirtschaft).

Schulden

Schulden sind Zahlungsverpflichtungen aus  Kreditaufnahmen und ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Vorgängen sowie aus der Aufnahme von Kassenkrediten.

Steuern

Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und die von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung aller von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.

Stellenplan

Der Stellenplan umfasst alle erforderlichen Stellen für Beamte und Beschäftigte der Verwaltung und ist als Pflichtanlage dem Haushaltsplan beizufügen.

Vermögenshaushalt

Der Vermögenshaushalt stellt den investiven Bereich des Haushaltes dar. Er umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die das städtische Vermögen und die Schulden der Stadt verändern. Auf der Einnahmeseite sind z. B. die Zuführung vom Verwaltungshaushalt, Erlöse aus dem Vermögensverkauf, Krediteinnahmen und Zuweisungen für Baumaßnahmen enthalten. Ausgabenseitig sind u. a. die Mittel für Baumaßnahmen u. a. Investitionen sowie die Ansätze für die Tilgung von Krediten zu planen.

Verpflichtungsermächtigungen

Durch eine Verpflichtungsermächtigungen wird die Verwaltung ermächtigt, Aufträge für Investitionen zu erteilen, die erst in späteren Jahren kassenwirksam gezahlt werden.

Verwaltungshaushalt

Der Verwaltungshaushalt enthält alle laufenden Einnahmen wie Abgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge), Entgelte, Zuweisungen (z. B. vom Land) und die laufenden Ausgaben wie Zinsen, Verwaltungs- und Betriebsausgaben, Personalkosten und Umlagen.

Zuführung an den Vermögenshaushalt

Einnahmen, die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigt werden, müssen dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten und die Kreditbeschaffungskosten gedeckt werden können. Es sollen darüber hinaus Mittel zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes erwirtschaftet werden.

Zuweisungen/Zuschüsse

Zuweisungen und Zuschüsse sind Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben des Empfängers, wobei die Rechtsgrundlage und die Höhe der anteiligen Kostendeckung oder eine Pauschalierung keine Rolle spielen. Zuweisungen sind Übertragungen innerhalb des öffentlichen Bereichs (Bund, Land, Gemeinden). Zuschüsse sind Übertragungen an den sonstigen Bereich und umgekehrt (öffentlich wirtschaftliche Unternehmen, private Unternehmen, Vereine usw.).