Glossar Haushalt - P bis Z
Es ist wichtig zu wissen, dass die Landeshauptstadt Erfurt bestimmte Aufgaben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erfüllen muss. Die Stadt muss ungeachtet der Kosten und der Kapazitätsfragen die Aufgaben erfüllen. Zu diesen Pflichtaufgaben gehören z.B. Abfallentsorgung, Schulen, Sozialhilfe usw.
Die Rücklagen enthalten Beträge, die für geplante Ausgaben (Investitionsmaßnahmen) und zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Stadt angespart werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen den Sonderrücklagen (beschränkte zulässige Rückstellungen für laufende Ausgaben) und der allgemeinen Rücklage (für die Zwecke der Haushaltswirtschaft).
Der Vermögenshaushalt stellt den investiven Bereich des Haushaltes dar. Er umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die das städtische Vermögen und die Schulden der Stadt verändern. Auf der Einnahmeseite sind z. B. die Zuführung vom Verwaltungshaushalt, Erlöse aus dem Vermögensverkauf, Krediteinnahmen und Zuweisungen für Baumaßnahmen enthalten. Ausgabenseitig sind u. a. die Mittel für Baumaßnahmen u. a. Investitionen sowie die Ansätze für die Tilgung von Krediten zu planen.
Einnahmen, die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigt werden, müssen dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten und die Kreditbeschaffungskosten gedeckt werden können. Es sollen darüber hinaus Mittel zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes erwirtschaftet werden.
Zuweisungen und Zuschüsse sind Finanzhilfen zur Erfüllung von Aufgaben des Empfängers, wobei die Rechtsgrundlage und die Höhe der anteiligen Kostendeckung oder eine Pauschalierung keine Rolle spielen. Zuweisungen sind Übertragungen innerhalb des öffentlichen Bereichs (Bund, Land, Gemeinden). Zuschüsse sind Übertragungen an den sonstigen Bereich und umgekehrt (öffentlich wirtschaftliche Unternehmen, private Unternehmen, Vereine usw.).