Glossar Haushalt - H bis K

Haushaltsausgleich

Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich dazu verpflichtet, jährlich einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, die Einnahmen und Ausgaben sollen gleich hoch sein.

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr (gleich Kalenderjahr) erwarteten Einnahmen und geplanten Ausgaben für die Erfüllung der städtischen Aufgaben. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft Erfurts. Eine Veranschlagung von Finanzmitteln (z. B. Zuschüssen) begründet jedoch keinen Rechtsanspruch Dritter.

Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung bildet die rechtliche Grundlage für die Ausführung des Haushaltsplanes. In der Haushaltssatzung werden festgesetzt: die Gesamteinnahmen und -ausgaben des Haushaltes, die Höhe der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Steuer­hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer.

Investitionen

Ausgaben für die Veränderung des Anlagevermögens, z. B. Baumaßnahmen

Kameralistischer Haushalt

Haushalt, der nach einem Buchführungsverfahren, das die im Haushaltsplan veranschlagten Einnahmen und Ausgaben und deren eventuelle Änderungen auf verschiedenen Konten erfasst, erfolgte Zahlungen verbucht und Jahresabschlussdaten ermittelt.

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird in der Haushaltssatzung festgelegt. Kassenkredite haben die Funktion, kurzfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

Kosten-Leistungsrechnung

Ist eine betriebswirtschaftliche Methode der Kostenerfassung. Die Kosten-Leistungsrechnung gibt Auskunft über die Kosten der Dienstleistungen (Kostenträgerrechnung), die Orte der Kostenentstehung (Kostenstellungsrechnung) und welche Arten von Kosten in welcher Höhe im Einzelnen entstanden sind (Kostenartenrechnung).