Glossar Haushalt - H bis K
Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr (gleich Kalenderjahr) erwarteten Einnahmen und geplanten Ausgaben für die Erfüllung der städtischen Aufgaben. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft Erfurts. Eine Veranschlagung von Finanzmitteln (z. B. Zuschüssen) begründet jedoch keinen Rechtsanspruch Dritter.
Die Haushaltssatzung bildet die rechtliche Grundlage für die Ausführung des Haushaltsplanes. In der Haushaltssatzung werden festgesetzt: die Gesamteinnahmen und -ausgaben des Haushaltes, die Höhe der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer.
Ist eine betriebswirtschaftliche Methode der Kostenerfassung. Die Kosten-Leistungsrechnung gibt Auskunft über die Kosten der Dienstleistungen (Kostenträgerrechnung), die Orte der Kostenentstehung (Kostenstellungsrechnung) und welche Arten von Kosten in welcher Höhe im Einzelnen entstanden sind (Kostenartenrechnung).