Glossar Haushalt - A bis G
Die kommunale Doppik berücksichtigt durch die flächendeckende Veranschlagung von Abschreibungen im Gegensatz zum kameralistischen System den gesamten Werteverzehr von Sachanlagen und Gebäuden. Vorteile dieses Systems sind die Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und -verbrauches, die so mögliche Erfassung und Darstellung des gesamten Vermögens der Kommune, die Hervorhebung der Ziele und Ergebnisse des Verwaltungshandelns, die Unterstützung einer flexiblen Mittelbewirtschaftung sowie die Aufhebung der Zweiteilung des Rechnungswesens bei Auslagerung von bestimmten Aufgaben in selbständige Betriebe.
Die Finanzplanung bezieht sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren (das erste Jahr ist das Haushaltsjahr) und ist die Grundlage der Haushaltswirtschaft. Sie enthält alle voraussichtlichen Ausgaben der künftigen Jahre und die zu ihrer Deckung erwarteten Einnahmen. Der Finanzplan enthält gleichzeitig eine mittelfristige Investitionsplanung.