Glossar Haushalt - A bis G

Beiträge

Beiträge sind Geldleistungen zur Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung.

Doppik

Die kommunale Doppik berücksichtigt durch die flächendeckende Veranschlagung von Abschreibungen im Gegensatz zum kameralistischen System den gesamten Werteverzehr von Sachanlagen und Gebäuden. Vorteile dieses Systems sind die Darstellung des Gesamtressourcenaufkommens und -verbrauches, die so mögliche Erfassung und Darstellung des gesamten Vermögens der Kommune, die Hervorhebung der Ziele und Ergebnisse des Verwaltungshandelns, die Unterstützung einer flexiblen Mittelbewirtschaftung sowie die Aufhebung der Zweiteilung des Rechnungswesens bei Auslagerung von bestimmten Aufgaben in selbständige Betriebe.

Fehlbetrag (Defizit)

Nach § 79 Abs. 3 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung ist ein Fehlbetrag der Betrag, um den unter Berücksichtigung der Haushaltsreste die Sollausgaben in der Haushaltsrechnung höher sind als die Solleinnahmen.

Finanzplanung

Die Finanzplanung bezieht sich auf einen Zeitraum von 5 Jahren (das erste Jahr ist das Haushaltsjahr) und ist die Grundlage der Haushaltswirtschaft. Sie enthält alle voraussichtlichen Ausgaben der künftigen Jahre und die zu ihrer Deckung erwarteten Einnahmen. Der Finanzplan enthält gleichzeitig eine mittelfristige Investitionsplanung.

Freiwillige Aufgaben

Die Landeshauptstadt Erfurt kann bei freiwilligen Aufgaben selbst entscheiden, ob diese Aufgaben wahrgenommen werden sowie in welchem Umfang und zu welchen Kosten. (z. B. Kultur, Jugend, Bürgerhäuser). Es bestehen keine gesetzlichen Verpflichtungen.

Gebühren

Gebühren sind Geldleistungen, die für eine spezielle Gegenleistung einer Behörde erhoben werden, z. B. für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen. Die tatsächliche Inanspruchnahme einer besonderen Leistung der Verwaltung durch den  Einzelnen ist erforderlich.