Nächste Bundestagswahl

Allgemeines zur Wahl

Am 23. August 2024 hat der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier den 28. September 2025 als Wahltag für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag festgelegt. Die Bundestagswahl findet nach den Regelungen des Bundeswahlgesetzes (BWG) und der Bundeswahlordnung (BWO) statt.

Die Wahlperiode beträgt 4 Jahre. Kommt es zu einer vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode des Bundestages, müssen vorgezogene Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung stattfinden. Voraussichtlich findet die Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 statt.

Bei der Bundestagswahl 2025 bildet die kreisfreie Stadt Erfurt gemeinsam mit der Stadt Weimar und der Gemeinde Grammetal den Bundestagswahlkreis 192 Erfurt – Weimar – Weimarer Land II und damit das Wahlgebiet für die Bundestagswahl.

Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis

Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Die Eintragung aller nach § 12 BWG Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis erfolgt automatisch. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.

Für Deutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist die Gemeinde zuständig, in der sie vor ihrem Fortzug zuletzt gemeldet waren.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde übermittelt werden.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, dem 2. Februar 2025, bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Wenn Sie vor Ihrem Fortzug in der Landeshauptstadt Erfurt gemeldet waren, schicken Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis (Anlage 2 Bundeswahlordnung) an die

Stadtverwaltung Erfurt
Bürgeramt / Meldeangelegenheiten
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie das Antragsformular sind auf den Internetseiten der Bundeswahlleiterin eingestellt.

Wahlhelfer

Die ehrenamtlichen Wahlhelfer tragen maßgeblich zum Gelingen einer Wahl bei. Auch für die Bundestagswahl 2025 werden noch Wahlhelfer gesucht.

Briefwahl

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein in einem Urnenwahllokal zu wählen, können sie an der Wahl per Brief teilnehmen.

Kontakt

Herr Norman Bulenda
workTel. +49 361 655-1490+49 361 655-1490 faxFax +49 361 655-6680
work
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Karte

Weitere Informationen

Sitz:
Stadtverwaltung Erfurt
Rathaus, Zimmer 136

Postanschrift:
99111 Erfurt

workTel. +49 361 655-1497+49 361 655-1497 faxFax +49 361 655-6680
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Fischmarkt 1
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