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Bewerbungsfrist: 25. April 2025
In der Stadtkämmerei suchen wir Sie ab 01.07.2025 als:
Die Stadtverwaltung Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance. Die Stadtkämmerei ist federführend für die Erstellung und Umsetzung der Planungsunterlagen, des Jahresabschlusses, aber auch insbesondere für die Sicherung der eigenen Steuereinnahmen zuständig. Wenn Sie also Interesse an Zahlen und steuerlichen Themen haben, sind Sie hier richtig. Die Abteilung Steuern der Stadtkämmerei ist hierbei zuständig für die Festsetzung der Real- und örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen die steuerliche Bearbeitung und Veranlagung der Hundesteuer. Sie bearbeiten die laufenden Steuerangelegenheiten für alle Hundehalter im Stadtgebiet. Hierzu zählen u.a. die Erfassung und Pflege der Stammdaten und Veranlagungsdaten, die Überprüfung der erbrachten Informationen zur Hundehaltung sowie die Führung des Publikums- und Schriftverkehrs mit den Steuerpflichtigen. Sie prüfen die Steuerforderungen unter Beachtung der geltenden Hundesteuersatzung, setzen diese fest und erstellen und versenden die entsprechenden Steuerbescheide. Dazu sind die Tagesabschlussarbeiten und die periodische Überprüfung sowie Bearbeitung von Auswertungsunterlagen vorzunehmen. Darüber hinaus fallen die Prüfung von Anträgen auf Steuerermäßigungen bzw. –befreiungen und die Vergabe von Hundesteuermarken in Ihren Aufgabenbereich. Weiterhin sind Sie für die Prüfung von Anträgen auf Stundung und Erlass und die Bearbeitung von Insolvenzverfahren und Niederschlagungen zuständig. Bei Widerspruchsverfahren prüfen Sie die Widersprüche auf Zulässigkeit und Begründetheit, erstellen im Fall der Abhilfe den entsprechenden Bescheid bzw. bereiten die Abgabe an die Widerspruchsbehörde vor. Wird Klage gegen einen Bescheid erhoben, sind Sie für die Vorbereitung des Verwaltungsgerichtsverfahrens verantwortlich.
Die erforderlichen Zeugnisse/Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Sollten die erforderlichen Nachweise nicht beiliegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewerberverfahren. Auch interne Bewerber werden aufgefordert, die erforderlichen Nachweise der Bewerbung beizufügen.
Bei dem o.g. Dienstposten handelt es sich um einen Beförderungsdienstposten auf den – nach Feststellung der Bewährung nach § 36 Thüringer Laufbahngesetz – ohne weitere Auswahlentscheidung eine Beförderung in das Amt eines Stadthauptsekretärs/ einer Stadthauptsekretärin (BesGr. A 8 BesO des ThürBesG) möglich ist. Beamtinnen und Beamte statusgleicher Ämter können sich ebenfalls auf den o.g. Dienstposten bewerben.
Bei fachlich-inhaltlichen Fragen zur Stelle wenden Sie sich an: Frau Nolte, Tel. 0361 655-2541
Ihre Ansprechpartnerin im Personal- und Organisationsamt ist: Frau Rether, Tel. 0361 655-1446