Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu mildern und die Menschen in die Gesellschaft zu integrieren . Dazu werden insbesondere folgende Hilfen erbracht:
- Versorgung mit Hilfsmitteln
- Heilpädagogische Leistungen und Frühförderung für Kinder bis zum Schulbeginn
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung bzw. schulischen Ausbildung,
- nachgehende Hilfen:
- zur medizinischen Rehabilitation,
- zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
- zur Teilhabe am Arbeitsleben und Beschäftigung in Werkstätten sowie
- zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt.
- Hilfen bei der Beschaffung und Ausstattung einer Wohnung und
- Hilfen zum selbstbestimmten Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten
Die Hilfe kann auch in Form eines persönlichen Budgets gewährt werden. Es ermöglicht, Leistungen zur Teilhabe selbstständig einkaufen und bezahlen zu können. Das Budget ergänzt die bisher üblichen Dienst- oder Sachleistungen; in der Regel erhält der Bedürftige eine Geldleistung. Das persönliche Budget stellt keine Mehrleistung, sondern eine andere Art und Weise der Leistungsgewährung dar, niemand ist verpflichtet, diese zu nutzen.
- Allgemeine Beratung in sozialen Angelegenheiten, Information und Terminvergabe im Haus
- Bearbeitung von Grundstücksanfragen als Zuarbeit entsprechend Sozialhilfegesetz SGB II
- Beglaubigung der Vorsorgevollmacht
- Beihilfe
- Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust sowie bei bestehender Obdachlosigkeit
- Bestattungskosten
- Bewilligung von Wohngeld
- Einmalige Beihilfen
- Ermäßigte Theaterkarten
- Erstellung Negativbescheid, Wohngeld
- Familienpass
- Gewährung von Förderungen nach der Förderrichtlinie -FRL Soziales EF-
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfen zur Gesundheit
- Hilfen zur Pflege
- Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Leistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG)
- Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Monatskarte (Sozialticket)
- Projektorganisation für Arbeit und Qualifizierung
- Seniorenarbeit
- Seniorenklub Berliner Straße 26 - Garten der Begegnungen und Café
- Seniorenklub Hans-Grundig-Straße 25
- Seniorenklub Jakob-Kaiser-Ring 56 - Treff und Garten der Generationen
- Seniorenklub Weitergasse 25
- Sinnesbehindertengeld / Blindenhilfe
- Sozialausweis
- Unterhaltsvorschuss