Eigenbetrieb der Stadt Erfurt – Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt
Betriebszweck des Entwässerungsbetriebes ist die sachgerechte Umsetzung der kommunalen Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung, d. h. die schadlose Ableitung und Behandlung des im Stadtgebiet anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers. Dazu wurde ein kommunales Sondervermögen in der Form eines Eigenbetriebes begründet, das einerseits integrierter Bestandteil der Stadtverwaltung bleibt, andererseits aber kaufmännisch selbstständig die Aufgabe der Abwasserentsorgung ausschließlich über die zweckgebundenen Abwassergebühren finanziert.
Seine Aufgaben bestehen im Wesentlichen aus:
- der Planung, dem Bau, dem Betrieb und der Unterhaltung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen in der Landeshauptstadt Erfurt
- der schadfreien Ableitung des im Stadtgebiet anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers
- der den ökologischen und gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Abwasserbehandlung im Zentralklärwerk Erfurt – Kühnhausen und diversen kleineren Abwasserbehandlungsanlagen
- der Kalkulation, Veranlagung und Erhebung von kostendeckenden Abwassergebühren gemäß dem Thüringer Kommunalabgabengesetz zur Finanzierung der kommunalen Pflichtaufgabe der Abwasserentsorgung
- der Durchsetzung der gesetzlich vorgegebenen Anschluss- und Benutzungspflicht für die öffentliche Abwasserentsorgungseinrichtung durch die Organisation eines sachgerechten Anschlusswesens, der Erteilung und Kontrolle von Einleitungsgenehmigungen.
Entwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt
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