3. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf eines Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf eines Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.