3. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2012

14.12.2012 00:00

Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf eines Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.

Hinweis:

Beschluss: 1700/12
Bekanntmachung: 14.12.2012