Satzung: 14.12.2012 00:00 Kategorie: Haushalt, Grundlagen, Entwässerungsbetrieb, Erfurter Sportbetrieb, Thüringer Zoopark
Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf eines Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Beschluss: 1700/12 Bekanntmachung: 14.12.2012