Hygieneverstöße und Täuschungstatbestände beim Umgang mit Lebensmitteln

16.11.2024 00:00

Die Stadtverwaltung Erfurt veröffentlicht gemäß § 40 Absatz 1a Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) nicht unerhebliche oder wiederholt begangene Verstöße von Lebensmittelunternehmen gegen Vorschriften, die der Einhaltung hygienischer Anforderungen oder dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung oder vor Täuschung dienen.

Information der Öffentlichkeit (§ 40 Absatz 1a Nr. 3 LFGB)

Eine weitere Voraussetzung ist, dass das zu erwartende Bußgeld über 350,00 Euro liegt.

Verstöße gegen bauliche Anforderungen sowie gegen Aufzeichnungs- und Mitwirkungspflichten bleiben gemäß der ab dem 30. April 2019 geltenden Fassung der Rechtsvorschrift (BGBl. Teil I Seite 498 vom 29.04.2019) außer Betracht, wenn von ihnen nicht die Gefahr der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln ausgeht.

Ein hinreichend begründeter Verdacht reicht bereits aus.

Die Veröffentlichung dient vor allem der aktiven Information des Verbrauchers im Sinne behördlicher Transparenz und ausdrücklich nicht der Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben. Öffentliche Warnungen vor gesundheitsgefährdenden oder irreführenden Erzeugnissen werden deutschlandweit auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht.

Veröffentlichung

Veröffentlicht werden diese Verstöße unter Angabe des Lebensmittelunternehmens, des Sachverhaltes, der gegebenenfalls betroffenen Lebensmittel sowie des Datums der Feststellung der Verstöße sowie der Feststellung, wann diese Verstöße beseitigt wurden. Die Veröffentlichung wird nach sechs Monaten von Amts wegen wieder entfernt.


 

Information der Öffentlichkeit (§ 40 Absatz 1a Nr. 3 LFGB)
Nr. Datum der Veröffentlichung Betriebsbezeichnung und Anschrift Sachverhalt /
Grund der Beanstandung
Bemerkung
09/24 01.08.2024 EEM Gastro GmbH
Restaurant Classico
Brühler Straße 60
99084 Erfurt
Im Betrieb wurden am 09.07.2024 und 10.07.2024 nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die im Betrieb in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Mängelbeseitigung erfolgte weitestgehend bis zum 11.07.2024.
10/24 02.09.2024 Erfurt Catering GmbH
Hakuna Matata, Zoopark
Am Zoopark 1
99087 Erfurt
Im Betrieb wurden am 29.07.2024 und 02.08.2024 nicht unerhebliche hygienische Mängel festgestellt. Die im Betrieb in Verkehr gebrachten Lebensmittel und Speisen wurden der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt. Nachkontrolle zur Mängelbeseitigung erfolgt.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt