Aufhebung der Allgemeinverfügungen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Erfurt zur Bekämpfung der Geflügelpest

13.04.2017 10:46

Öffentliche Bekanntgabe nach § 41 Abs. 4 ThürVwVfG 12. April 2017
An alle Einwohner der Ortsteile Stotternheim und Mittelhausen
Aufhebung der Allgemeinverfügungen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes Erfurt zur Bekämpfung der Geflügelpest vom 6. Februar 2017, 20. Februar 2017, 27. Februar 2017 und 23. März 2017

Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Erfurt folgende

Allgemeinverfügung

  1. Die Allgemeinverfügungen vom 6. Februar 2017, 20. Februar 2017, 27. Februar 2017 und 23. März 2017 zur Bekämpfung der Geflügelpest, Festlegung von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet wird aufgehoben.
  1. Die Allgemeinverfügung wird am Donnerstag, dem 13.04.2017 wirksam.
  1. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.

Begründung

Am 30.01.2017 wurden am Westufer des Ringsee in Stotternheim vier verendete Schwäne aufgefunden. Diese Wildvögel wurden am 01.02.2017 zur Untersuchung an das Thüringer Landesamt für Verbraucher-schutz in Bad Langensalza zur Untersuchung übergeben.

Am 06.02.2017 wurde im Ergebnis der Untersuchung der Influenza-A-Virus mit einer positiven Differenzierung für H5 nachgewiesen. Der Verdacht der Geflügelpest war damit am 06.02.2017 amtlich festzustellen.

Um eine Verbreitung der Geflügelpest durch Tiere, Menschen oder Fahrzeuge zu verhindern, war mit sofortiger Wirkung um den Seuchenherd als wirkungsvolle Barriere mit einem Radius von einem Kilometer ein Sperrbezirk zu bilden. Darüber hinaus war um den Fundort umgebenden Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet festzulegen. Der Sperrbezirk umfasste den Ortsteil Stotternheim, das Beobachtungsgebiet den Ortsteil Mittelhausen. Auf die Begründung der Allgemeinverfügung vom 6. Februar 2017 wird verwiesen.

Weitere Ausbrüche der Geflügelpest bei in Stotternheim aufgefundenen verendeten Wildvögeln wurden am 17. Februar 2017, 23. Februar 2017 und am 22. März 2017 amtlich festgestellt.

Dies hatte zur Folge, dass die angeordneten Maßnahmen für den Sperrbezirk Stotternheim und das Beobachtungsgebiet Mittelhausen mit der Maßgabe verlängert wurden, dass die festgelegten Fristen jeweils neu zu berechnen waren. Auf die Begründungen der Allgemeinverfügungen vom 20. Februar 2017, 27. Februar 2017 und 23. März 2017 wird verwiesen.

Seitdem hat sich die Seuchenlage in Thüringen deutlich beruhigt, sodass die fachliche Einschätzung die Aufhebung genannter Restriktionszonen zulässt.

Aus vorgenannten Gründen sind die Allgemeinverfügungen vom 6. Februar 2017, 20. Februar 2017, 27. Februar 2017 und 23. März 2017 aufzuheben.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Erfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Johannesstraße 171/173, 99084 Erfurt einzulegen. Der Widerspruch kann auch mittels De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse stadtverwaltung@erfurt.de-mail.de erhoben werden. Die Einlegung des Widerspruchs mittels einfacher E-Mail genügt hingegen nicht den Anforderungen an die Schriftform.

Im Auftrag

Hahn
Siegel

Amtstierärztin