Allgemeinverfügung: Bekämpfung der Geflügelpest bei Wildvögeln – Feststellung des Ausbruchs
An alle Einwohner der Ortsteile Mittelhausen und Stotternheim
Bekämpfung der Geflügelpest bei Wildvögeln
Allgemeinverfügung
1. Der Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln im Ortsteil Stotternheim der Stadt Erfurt wurde am 07.02.2017 amtlich festgestellt.
2. Diese Allgemeinverfügung ergeht verwaltungskostenfrei.
Die Allgemeinverfügung vom 6. Februar 2017 zur Bekämpfung der Geflügelpest bei Wildvögeln (Az. 39-1230-17-2) nach Feststellung des Verdachts des Ausbruchs bleibt unberührt.
Begründung
Am 30.01.2017 wurden am Westufer des Ringsee in Stotternheim vier verendete Schwäne aufgefunden. Diese Wildvögel wurden am 01.02.2017 zur Untersuchung an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz in Bad Langensalza zur Untersuchung übergeben.
Am 06.02.2017 wurde im Ergebnis der Untersuchung der Influenza-A-Virus mit einer positiven Differenzierung für H5 nachgewiesen. Der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest wurde daher am 06.02.2017 amtlich festgestellt.
Am 07.02.2017 wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im Ergebnis der Untersuchung der Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Der Ausbruch der Geflügelpest wurde damit am 07.02.2017 amtlich festgestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Erfurt, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Johannesstraße 171/173, 99084 Erfurt einzulegen. Der Widerspruch kann auch mittels De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Abs. 5 des De-Mail-Gesetzes an die De-Mail-Adresse stadtverwaltung@erfurt.de-mail.de erhoben werden. Die Einlegung des Widerspruchs mittels einfacher E-Mail genügt hingegen nicht den Anforderungen an die Schriftform.
Im Auftrag
Dr. Kreis
Siegel
Amtsleiter