Personalverwaltung: Eingliederungsmanagement (Merkblatt zum Datenschutz)
Verantwortlicher laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Landeshauptstadt Erfurt, Der Oberbürgermeister
Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Stadtverwaltung Erfurt, Personal- und Organisationsamt
Stadtverwaltung Erfurt, Datenschutzbeauftragter
Zwecke der Datenverarbeitung sind auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO wie folgt:
Personalangelegenheiten:
- Durchführung Betriebliches Eingliederungsmanagement
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1lit. a, Art. 9 Abs. 2 lit. a, Art. 88 DS-GVO i. V. m. § 27 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG). Des Weiteren finden Sie Regelungen zum gleichen Sachverhalt in den nachfolgenden Gesetzen/Verordnungen/Vereinbarungen etc.
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)
- § 84 Abs. 2 (bis 31.12.2017) i. V. m. DV 03/2013
- §167 Abs. 2 (ab 01.01.2018) i. V. m. DV 02/2018
Auf Grundlage Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO erhalten Ihre personenbezogenen Daten folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern:
innerhalb des Verantwortlichen:
- Mitarbeiter Team BEM Stabsstelle BGM
- nach expliziter Einwilligung:
- Personalrat
- Schwerbehindertenvertretung
- Betriebsarzt
- Amtsarzt
- Gleichstellungsbeauftragte
- Arbeitssicherheit
- Personal- u. Organisationsamt
- Bereich Ausbildung
- Führungskraft
Dritte (außerhalb des Verantwortlichen):
- nach expliziter Einwilligung:
- Integrationsamt
- Integrationsfachdienst
- Rententräger
- Reha-Einrichtung
- Externe Fachkräfte
- Unfallkasse/Berufsgenossenschaften
Eine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen findet auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO nicht statt.
Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt für die Dauer von 3 Jahren nach Beendigung des Verfahrens.
Die nachfolgenden Rechte bestehen nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DS-GVO im Einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung, sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DS-GVO im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung, sie betreffende personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DS-GVO).
Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln, (Art. 20 DS-GVO).
9. Recht auf Widerruf der Einwilligung bei einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Durchführung der Betrieblichen Eingliederung beruht auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a bzw. Art. 9 Abs. 2 lit. a DS-GVO). Daher haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DS-GVO. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO) ist gesetzlich vorgeschrieben.
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogen Daten bereitzustellen.
Gesetzlich verankert ist das BEM in § 167 Absatz 2 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Dort ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein BEM anzubieten hat. Grundsätzlich ist kein Mitarbeiter zur Teilnahme am BEM verpflichtet – weder arbeits- noch sozialrechtlich. Die Teilnahme ist freiwillig.
Die Folgen Ihrer Nichtbereitstellung sind:
- Eine Durchführung einer Betrieblichen Eingliederung ist nicht möglich.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung genutzt. (Art. 13 Abs. 2 lit. f DSGVO)
Sollte im Rahmen einer zukünftigen Verarbeitung eine Zweckänderung vorgenommen werden, werden Sie hierüber informiert, soweit hierzu eine gesetzliche Pflicht besteht. (Art. 13 Abs. 3 DSGVO)