Jugendamt: Beurkundung (Merkblatt zum Datenschutz)
Verantwortlicher laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Landeshauptstadt Erfurt, Der Oberbürgermeister
Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Stadtverwaltung Erfurt, Jugendamt
Stadtverwaltung Erfurt, Datenschutzbeauftragter
Zwecke der Datenverarbeitung sind auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO wie folgt:
- Beurkundung einer
- Vaterschaftsanerkennung
- Mutterschaftsanerkennung
- Zustimmungserklärung zur Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtung
- Sorgeerklärung
- Führung des Sorgeregisters
- Aussetzung der Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung bzw. Zustimmungserklärung.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO) erfolgt auf Grundlage von:
- Beurkundung: §§ 59 f., 61 ff. SGB VIII, § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X, BeurkG
- Sorgeregister: §§ 58, 61 ff. SGB VIII, § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X
- Aussetzung der Beurkundung: § 1597a BGB.
Auf Grundlage Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO erhalten Ihre personenbezogenen Daten folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern:
innerhalb des Verantwortlichen:
- Beurkundung: Jugendamt (Unterhaltsvorschuss und Vormundschaftswesen), Standesamt
- Sorgeregister: keine interne Datenweitergabe
- Aussetzung der Beurkundung: Standesamt, Ausländerbehörde
Dritte (außerhalb des Verantwortlichen):
- Beurkundung: andere Jugend- und Standesämter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtsnachfolger (andere Unterhaltsvorschusskassen, Jobcenter)
- Sorgeregister: andere Jugendämter, nationales Sorgeregister
- Aussetzung der Beurkundung: andere Standesämter und Ausländerbehörden
Eine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen findet auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO nicht statt.
Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO für die Dauer von:
- Vaterschafts-/Mutterschaftsanerkennungen nebst Zustimmungserklärungen: 70 Jahren
- Unterhaltsurkunden: 30 Jahren
- Sorgeerklärungen: 20 Jahre
Die jeweilige Löschfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem das letzte Schriftstück zu den Akten geschrieben wird.
Die nachfolgenden Rechte bestehen auf Grundlage von Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung, sie betreffende unrichtige personenbezogene Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.
Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung, sie betreffende personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann grundsätzlich nicht mehr (Art. 21 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln, (Art. 20 DSGVO).
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben und für das Tätigwerden des Jugendamtes erforderlich. (Art. 13 Abs. 2 lit. f DSGVO)
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie auf Grundlage von Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling genutzt. (Art. 13 Abs. 2 lit. f DSGVO)
Sollte im Rahmen einer zukünftigen Verarbeitung eine Zweckänderung vorgenommen werden, werden Sie hierüber informiert, soweit hierzu eine gesetzliche Pflicht besteht. (Art. 13 Abs. 3 DSGVO)