Bürgeramt: Bußgeldstelle (Merkblatt zum Datenschutz)

Merkblatt zur Erhebung personenbezogenen Daten nach § 40 ThürDSG (Artikel 13 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/680) – Allgemeiner Informationsanspruch: Angelegenheiten zu Ordnungswidrigkeitsverfahren, u. a.

1. Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlicher laut § 40 Nr. 3 ThürDSG:

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Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich laut § 40 Nr. 3 ThürDSG:

workTel. +49 361 655-5444+49 361 655-5444 faxFax +49 361 655-7777
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Bürgermeister-Wagner-Str. 1
99084 Erfurt

2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

workTel. +49 361 655-1016+49 361 655-1016 faxFax +49 361 655-1009
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Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Karte

3. Zwecke der Datenverarbeitung

Zwecke der Datenverarbeitung beruhen auf der Grundlage von § 40 Nr. 1 ThürDSG wie folgt:

  • Prüfung und Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens 
  • Anhörung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren 
  • Zeuge in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Prüfung auf Messfehler bei Geschwindigkeitsverstößen im fließenden Verkehr

4. Rechte der Betroffenen im Rahmen der Verarbeitung

Die nachfolgenden Rechte bestehen auf Grundlage von § 40 Nr. 2 ThürDSG nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in § 42 ThürDSG im Einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung, sie betreffender unrichtiger personenbezogene Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (§ 43 Abs. 1 ThürDSG).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in § 43 Abs. 2 ThürDSG im Einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in § 43 Abs. 1 ThürDSG aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

5. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie auf Grundlage von § 40 Nr. 4, 5 ThürDSG das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).