Bürgeramt: Fahrerlaubnisangelegenheiten (Merkblatt zum Datenschutz)
Verantwortlicher laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Landeshauptstadt Erfurt, Der Oberbürgermeister
Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Stadtverwaltung Erfurt, Bürgeramt, Bürgerservice
Stadtverwaltung Erfurt, Datenschutzbeauftragter
Zwecke der Datenverarbeitung sind auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO wie folgt:
- Fahrerlaubnisrecht, Fahrerkarten
- Bearbeitung von Fahrerlaubnisanträgen und FK
- Führung des örtlichen Fahrerlaubnisregisters
- Datenübermittlungen an ZFER, FAER und ZKR
- Übermittlung von Daten an die Prüfstellen
- Übermittlung von Daten an Begutachtungsstellen
- Übermittlung von Daten an die Bundesdruckerei
Ihre Daten werden erhoben zur Feststellung der Eignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen als Grundvoraussetzungen einer Fahrerlaubnis bei Bewerbern und Inhabern sowie der Herstellung von Fahrerkarten und die Übermittlung der Daten hierzu an die vorgenannten Stellen und Register.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO) erfolgt auf Grundlage von:
- §§ 28-61 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- §§ 49-62 Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- §§ 11-14 Fahrpersonalverordnung (FPersV)
Auf Grundlage Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO erhalten Ihre personenbezogenen Daten folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern:
Innerhalb der Verantwortlichen: siehe unten
Dritte (außerhalb der Verantwortlichen): siehe unten
Interne Empfänger:
- Bürgeramt – Allgemeiner Stadtordnungsdienst zur Vollstreckungsverfolgung
- Bürgeramt – Bußgeldstelle, zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Bürgeramt und Stadtkasse - Kostenschuldner
- andere Ämter Stadtverwaltung sofern Auskunft zulässig
Externe Empfänger:
Die erforderlichen Daten werden gespeichert, um Voraussetzungen, Art, Umfang und Gültigkeit einer Fahrerlaubnis, Erkenntnisse aus dem Fahreignungsregister und dem Bundeszentralregister zur Beurteilung der Fahreignung, das Fahranfängersystem, das Fahreignungsbewertungssystem, die Voraussetzungen nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz beurteilen zu können.
Die Daten werden an folgende Stellen bzw. Behörden zur Erfüllung der vorgenannten Aufgaben weitergegeben an:
- Kraftfahrt-Bundesamt, für das Zentrale Fahrerlaubnisregister, das Fahreignungsregister und zur Herstellung der Fahrerkarten und Meldung an das Zentrale Kontrollgerätekartenregister
- Bundesdruckerei zur Herstellung und Versendung der Führerscheine
- technische Prüfstellen zur Abnahme der Befähigungsprüfung
- die nach § 11 FeV zugelassenen Stellen für die Erstellung von ärztlichen oder medizinisch-psychologischen Gutachten
- Polizei, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Bußgeldstellen bezüglich ordnungswidrigkeitsrechtlicher, -strafrechtlicher oder fahreignungsrelevanter Erkenntnisse
Eine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen findet auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO statt.
Die Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von:
Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DS-GVO):
an andere inländische oder ausländische Stellen, die für Maßnahmen des Fahrerlaubnisrechts zuständig sind (§ 55 StVG)
Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO für die Dauer von:
Die nach § 50 StVG zu speichernden Daten werden im örtlichen Fahrerlaubnisregister nach §§ 61 und 65 StVG gelöscht, Maßnahmen der Fahreignung, wenn die Tilgung und damit eine Verwertbarkeit unter Beachtung des § 29 StVG nicht mehr besteht.
Die nachfolgenden Rechte bestehen auf Grundlage von Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, so hat der Betroffene das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so kann die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangt sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegt werden (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn in die Datenverarbeitung eingewilligt wurde oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollte von den genannten Rechten Gebrauch gemacht werden, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie auf Grundlage von Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO) ist gesetzlich vorgeschrieben.
Sie sind verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen.
Die Folgen Ihrer Nichtbereitstellung sind:
- keine Möglichkeit der Bearbeitung der Fahrerlaubnisangelegenheit oder einer Fahrerkarte
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling genutzt. (Art. 13 Abs. 2 lit. f DSGVO)
Sollte im Rahmen einer zukünftigen Verarbeitung eine Zweckänderung vorgenommen werden, werden Sie hierüber informiert, soweit hierzu eine gesetzliche Pflicht besteht. (Art. 13 Abs. 3 DSGVO)