Steuern: Realsteuern (Merkblatt zum Datenschutz)
Verantwortlicher laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Landeshauptstadt Erfurt, Der Oberbürgermeister
Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Abt. Steuern
Stadtverwaltung Erfurt, Datenschutzbeauftragter
Auf der Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO werden die Daten zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Die Aufgaben der Abteilung Steuern umfassen unter anderem die Festsetzung und Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuern sowie der zugehörigen steuerlichen Nebenleistungen (zum Beispiel Verspätungszuschlag und Zinsen) für die Landeshauptstadt Erfurt gegenüber den Steuerpflichtigen oder Dritten. Zu den Verwaltungsverfahren zur Festsetzung und Erhebung der Gewerbe- bzw. Grundsteuern sowie der zugehörigen steuerlichen Nebenleistungen gehören dabei auch außergerichtliche bzw. gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Dabei werden Daten an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Landeshauptstadt Erfurt oder einen externen Dritten (zum Beispiel Gerichte, Finanzverwaltungen des Bundes oder der Länder) weitergegeben.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter der Maßgabe einer einheitlichen und gleichmäßigen Besteuerung und der Wahrung der Steuergerechtigkeit. Dazu gehört, dass die durch die Finanzverwaltung mittels Grundlagenbescheid festgestellte persönliche und sachliche Steuerpflicht des einzelnen Betroffenen sowie die Berechnungsgrundlagen für die konkrete Veranlagung der vorgenannten Steuern oder Nebenleistungen übernommen und für die konkrete Festsetzung und Erhebung verwendet werden.
Dabei werden auch Daten, die andere Dienststellen der Stadtverwaltung Erfurt sowie andere Behörden (z. B. Finanzverwaltung, Amtsgerichte, Ordnungsbehörden, Meldebehörden) zur Durchführung der Festsetzung und Erhebung der Gewerbe- bzw. Grundsteuer sowie der zugehörigen steuerlichen Nebenleistungen nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze zur Verfügung stellen, verarbeitet. Die Verarbeitung der Daten erfolgt zudem auch bei der Wahrnehmung von Aufgaben, die den Kommunen im Rahmen eventueller Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung eingeräumt sind, sowie zur Realisierung der berechtigten Steueransprüche durch Prüfung und Inanspruchnahme Dritter durch eventuelle Haftungs- oder Duldungsverfahren oder Gesamtschuldnerschaft.
Art. 4 Nr. 2 DSGVO bestimmt, dass der Rechtsbegriff Verarbeiten unter anderem Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten umfasst.
Zur Erfüllung der Aufgaben werden von den Betroffenen personenbezogene Daten benötigt und verarbeitet; dies sind zum Beispiel: Name, Anschrift und alle Informationen, die im Hinblick auf die Steuerfestsetzung und Steuererhebung benötigt werden.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO) erfolgt auf der Grundlage von:
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ergibt sich aus § 29b Abs. 1 AO. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadtkämmerei, Abt. Steuern, zulässig, wenn sie zur Erfüllung der obliegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihr übertragen wurde, erforderlich ist.
Die Rechtsgrundlage zur Erhebung und Festsetzung von Gewerbesteuer und Grundsteuern ergibt sich aus der Übertragung der Verwaltung der Realsteuern auf die Gemeinden und des damit anzuwendenden Gewerbesteuer- und Grundsteuergesetzes (GewStG und GrStG). Mit Verweis auf § 1 Abgabenordnung (AO) werden dabei die Steuerabteilungen der Kommunen den Finanzverwaltungen des Bundes und der Länder gleichgestellt. Zur Erfüllung der steuerlichen Aufgaben werden personenbezogene Daten von den betroffenen Personenkreisen benötigt und unter Einhaltung der EU-DSGVO verarbeitet.
Auf Grundlage Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO erhalten Ihre personenbezogenen Daten folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern:
Zur Überwachung und Umsetzung der fristgerechten und vollständigen Zahlung bzw. Erstattung werden die Daten an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Landeshauptstadt Erfurt, die Stadtkasse, weitergegeben. Eine Verarbeitung der Daten durch die Abt. Steuern der Stadtkämmerei der Landeshauptstadt Erfurt zu anderen als gewerbe- bzw. grundsteuerlichen Zwecken erfolgt ausschließlich mit Verweis auf §°29c AO und § 18 Thüringer Kommunalabgabengesetz (ThürKAG).
Dies geschieht zum Beispiel dann, wenn die Stadtkämmerei, Abt. Steuern, der Landeshauptstadt Erfurt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Verweis auf § 30 AO) bei der Aufklärung zur Gefahrenabwehr mitwirkt. Hier erfolgt eine Weitergabe der Daten an die für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen (zum Beispiel Bauaufsicht, Feuerwehr, Umweltamt, Polizei). Ebenso können Mitteilungen an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Stadtverwaltung Erfurt oder einen externen Dritten (zum Beispiel Gerichte, Staatsanwaltschaft, andere Finanzverwaltungen) zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, Steuerstraftaten bzw. -ordnungswidrigkeiten, zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erfolgen.
Gemäß § 31c AO kann auch eine Verarbeitung besonderer Kategorien der personenbezogenen Daten zu statistischen Zwecken erfolgen. Die Daten werden unter Beachtung hoher technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen zu allen oben genannten Zwecken für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge gespeichert und in sonstiger Form verarbeitet. Dies schließt nicht eine nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen erfolgende Weitergabe an das Stadtarchiv der Stadtverwaltung Erfurt aus.
Eine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen findet auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO nicht statt.
Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO für die Dauer von:
Die Daten werden unter Beachtung hoher technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen zu allen oben genannten Zwecken für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge gespeichert und in sonstiger Form verarbeitet. Dies schließt nicht eine nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen erfolgende Weitergabe an das Stadtarchiv der Stadtverwaltung Erfurt aus.
Unter den Voraussetzungen des § 32c AO hat der Betroffene ein Recht auf Auskunft gegenüber dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung. Hinsichtlich der Verarbeitung der Daten besteht unter den Voraussetzungen des § 32f AO ein Widerspruchsrecht sowie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung bzw. Sperrung, wenn eine Löschung nicht möglich ist. In einigen Fällen kann oder darf dem Anliegen aber nicht entsprochen werden (so u.a. §§ 32c bis 32f AO). Sofern dies gesetzlich anzuwenden ist, wird in diesem Fall immer der Grund für die Verweigerung mitgeteilt.
Innerhalb eines Monats nach Eingang des Anliegens wird geantwortet. Sollte das Verfahren länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, wird eine Zwischennachricht erstellt.
Mit Verweis auf § 32h Abs. 1 AO ist im Anwendungsbereich der Abgabenordnung zuständige Aufsichtsbehörde:
Die Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30, 53117 Bonn
Tel: +49 (0)228 997799-0; FAX: +49 (0)228 997799-5550; poststelle@bfdi.bund.de
Sofern die Anwendung der Abgabenordnung nicht greift, ist zuständige Aufsichtsbehörde:
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt
Tel: +49 (0)361 573112900; FAX: +49 (0)361 673112904; poststelle@datenschutz.thueringen.de
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO) ist wie folgt geregelt:
Zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Festsetzung und Erhebung der Gewerbe- bzw. Grundsteuer sowie der zugehörigen Nebenleistungen ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben und Sie als betroffene Person sind verpflichtet, diese Daten bereitzustellen.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling genutzt. (Art. 13 Abs. 2 lit. f DSGVO)
Sollte im Rahmen einer zukünftigen Verarbeitung eine Zweckänderung vorgenommen werden, werden Sie hierüber informiert, soweit hierzu eine gesetzliche Pflicht besteht. (Art. 13 Abs. 3 DSGVO)