Steuern: Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern (Merkblatt zum Datenschutz)
Verantwortlicher laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Landeshauptstadt Erfurt, Der Oberbürgermeister
Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Abt. Steuern
Stadtverwaltung Erfurt, Datenschutzbeauftragter
Auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO werden die Daten zu folgenden Zwecken verarbeitet:
Mit der Ausübung des Satzungsrechtes ist die Landeshauptstadt Erfurt befugt, Satzungen für die Erhebung und Festsetzung Örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern, hier Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer und Beherbergungssteuer, auszugestalten und zu erlassen. Zur Erfüllung der steuerlichen Aufgaben werden auf der Grundlage der jeweils geltenden Satzung personenbezogene Daten von den betroffenen Personenkreisen benötigt und unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO verarbeitet.
Aufgabe der Stadtkämmerei, Abt. Steuern, ist unter anderem die Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer und Beherbergungssteuer sowie der zugehörigen steuerlichen Nebenleistungen (zum Beispiel Verspätungszuschlag und Zinsen) für die Landeshauptstadt Erfurt. Die Verwaltungsverfahren zur Festsetzung und Erhebung der genannten Steuern sowie der zugehörigen steuerlichen Nebenleistungen umfassen dabei auch außergerichtliche bzw. gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Dabei werden Daten an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Landeshauptstadt Erfurt oder einen externen Dritten (zum Beispiel Gerichte) weitergegeben.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter der Maßgabe einer einheitlichen und gleichmäßigen Besteuerung und der Wahrung der Steuergerechtigkeit. Dazu gehört, dass die vom Betroffenen mitgeteilten, von der Abteilung Steuern ermittelten oder die durch Dritte (z.B. Mitteilungen oder Erfüllung einer Mitwirkungspflicht) angezeigten Informationen hinsichtlich der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht geprüft und gegebenenfalls für die konkrete Veranlagung der vorgenannten Steuern oder Nebenleistungen verwendet werden.
Zur Erfüllung der steuerlichen Aufgaben werden von den Betroffenen personenbezogene Daten benötigt und verarbeitet; dies sind zum Beispiel: Name, Anschrift und alle Informationen, die im Hinblick auf die Steuerfestsetzung und Steuererhebung oder auch für den Tatbestand der Befreiung von der Steuer benötigt werden.
Art. 4 Nr. 2 DSGVO bestimmt, dass der Rechtsbegriff Verarbeiten unter anderem Erheben, Erfassen, Organisation, Ordnen, Speicherung, Anpassung, Veränderung, Auslesen, Abfragen, Verwendung, Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder Verknüpfung, Einschränkung, Löschen oder Vernichtung von Daten umfasst. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ergibt sich aus §§ 2 und 16 des Thüringer Datenschutzgesetzes (ThürDSG). Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Landeshauptstadt Erfurt, Stadtkämmerei, Abt. Steuern zulässig, wenn sie zur Erfüllung der obliegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihr übertragen wurde, erforderlich ist.
Zur Erfüllung der steuerlichen Aufgaben werden von den Betroffenen personenbezogene Daten benötigt und verarbeitet; dies sind zum Beispiel: Name, Anschrift und alle Informationen, die im Hinblick auf die Steuerfestsetzung und Steuererhebung oder auch für den Tatbestand der Befreiung von der Steuer benötigt werden.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO) erfolgt auf der Grundlage von:
Die Rechtsgrundlage zur Erhebung und Festsetzung der Örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern und damit der Ausübung des Satzungsrechtes ergibt sich aus der Thüringer Kommunalordnung und dem Thüringer Kommunalabgabengesetz. Mit der Ausübung des Satzungsrechtes ist die Landeshauptstadt Erfurt befugt, Satzungen für die Festsetzung und Erhebung Örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern, hier Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Zweitwohnungssteuer und Beherbergungssteuer, auszugestalten und zu erlassen. Zur Erfüllung der steuerlichen Aufgaben werden auf der Grundlage der jeweils geltenden Satzung personenbezogene Daten von den betroffenen Personenkreisen benötigt und unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO verarbeitet.
- Thüringer Kommunalordnung (Verweis auf §§ 2, 18,19 und 54)
- Thüringer Kommunalabgabengesetz (Verweis auf §§ 1,2, 5, 15, 17 und 18)
Auf Grundlage Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO erhalten Ihre personenbezogenen Daten folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern:
Zur Überwachung und Umsetzung der fristgerechten und vollständigen Zahlung bzw. Erstattung werden die Daten an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Landeshauptstadt Erfurt, die Stadtkasse, weitergegeben. Eine Verarbeitung der Daten durch die Stadtkämmerei, Abt. Steuern, der Landeshauptstadt Erfurt zu anderen als zum Zweck der Festsetzung und Erhebung der Hundesteuer, der Beherbergungssteuer, der Zweitwohnungssteuer oder der Vergnügungssteuer erfolgt nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben u.a. mit Verweis auf § 29c AO und § 18 ThürKAG. Dies geschieht zum Beispiel dann, wenn die Stadtkämmerei, Abt. Steuern, der Landeshauptstadt Erfurt unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (Verweis auf §§ 30 und 111 AO) bei der Aufklärung zur Gefahrenabwehr mitwirkt. Ebenso können Mitteilungen an die für die Bearbeitung zuständige Stelle der Stadtverwaltung Erfurt oder externe Dritte (wie Polizei, Gerichte, Feuerwehr u.a.) zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung und Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erfolgen.
Die personenbezogenen Daten können auch zu statistischen Zwecken verarbeitet werden (§ 28 ThürDSG). Nach dem ThürKAG (§15) ist eine Weitergabe der Daten darüber hinaus grundsätzlich nur unter Maßgabe der Einhaltung des Steuergeheimnisses (§ 30 AO) zulässig.
Eine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen findet auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. f DSGVO nicht statt.
Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO für die Dauer von:
Die Daten werden unter Beachtung hoher technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen zu allen oben genannten Zwecken für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgänge gespeichert oder in sonstiger Form verarbeitet. Dies schließt nicht eine nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen erfolgende Weitergabe an das Stadtarchiv der Stadtverwaltung Erfurt aus.
Es besteht für den Betroffenen ein Recht auf Auskunft gegenüber der Verantwortlichen für die Datenverarbeitung (§ 21 ThürDSG), ein Recht auf Beschwerde sowie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung bzw. Einschränkung der Verarbeitung (§§ 22 und 23 ThürDSG).
In einigen Fällen kann oder darf dem Anliegen aber nicht entsprochen werden (§ 21 ThürDSG). Sofern dies gesetzlich anzuwenden ist, wird in diesem Fall immer der Grund für die Verweigerung mitgeteilt. Innerhalb eines Monats nach Eingang des Anliegens wird geantwortet. Sollte das Verfahren länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, wird eine Zwischennachricht erstellt.
Sofern die Daten zu Zwecken verwendet werden sollten, die durch die vorgenannten Informationen nicht erfasst sind, wird der Betroffene gesondert informiert.
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie auf Grundlage von Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO) ist wie folgt geregelt:
Zur Erfüllung der Aufgaben im Rahmen der Festsetzung und Erhebung der o.g. kommunalen Steuern sowie der zugehörigen Nebenleistungen ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben und Sie als betroffene Person sind verpflichtet, diese Daten bereitzustellen.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling genutzt. (Art. 13 Abs. 2 lit. f DSGVO)
Sollte im Rahmen einer zukünftigen Verarbeitung eine Zweckänderung vorgenommen werden, werden Sie hierüber informiert, soweit hierzu eine gesetzliche Pflicht besteht. (Art. 13 Abs. 3 DSGVO)