Wahlen: Wahlhelfergewinnung (Merkblatt zum Datenschutz)
Verantwortlicher laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Landeshauptstadt Erfurt, Der Oberbürgermeister
Innerorganisatorisch für die Datenverarbeitung verantwortlich laut Art. 13 Abs. 1 lit. a DSGVO:
Stadtverwaltung Erfurt, Personal- und Organisationsamt, Abt. Statistik und Wahlen
Stadtverwaltung Erfurt, Datenschutzbeauftragter
Zwecke der Datenverarbeitung sind auf Grundlage von Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO wie folgt:
Der Zweck der personenbezogenen Datenerhebung richtet sich nach den Regelungen des Europawahlgesetzes (EuWG), des Bundeswahlgesetzes (BWG), des Thüringer Landeswahlgesetzes (ThürLWG) und des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) jeweils einschließlich der entsprechenden Wahlordnungen und dient der Besetzung der Wahlvorstände. Nach den spezialgesetzlichen Regelungen sind die Gemeinden mit der Durchführung von Wahlen betraut. Die Gemeinden haben im Zuge der Wahlvorbereitung das Gemeindegebiet in Wahlbezirke zu gliedern. In jedem Wahlbezirk ist ein Wahlvorstand zu berufen. Weiterhin sind für die Auszählung der Briefwahlunterlagen Briefwahlvorstände zu bilden. Für jeden Wahlvorstand sind ein Wahlvorsteher, stellv. Wahlvorsteher, ein Schriftführer und stellv. Schriftführer sowie weitere Beisitzer zu berufen. Die Bundes-, Landes-, und Gemeindebehörden sind verpflichtet zur Sicherstellung der Wahldurchführung aus dem Kreis ihrer Bediensteten, zum Zweck zur Berufung als Mitglied im Wahlvorstand, Personen zu benennen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 lit. c HS 2 DSGVO) erfolgt auf der Grundlage von:
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c und e, 2 und 3, Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO in Verbindung mit § 4 EuWG i. V. m. § 9 Abs. 4 BWG, § 9 Abs. 2 ThürLWG i. V. m.§ 5 Abs. 1 und 2 ThürLWO und § 5 Abs. 4 ThürKWG.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern und die Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation
Auf Grundlage Art. 13 Abs. 1 lit. e DSGVO erhalten Ihre personenbezogenen Daten folgende Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern:
Ihre personenbezogenen Daten werden durch die Mitarbeiter des Wahlhelfereinsatzes verarbeitet. Im Zuge der Berufung der Wahlvorstandsmitglieder werden die Namen und Telefonnummern an den Wahlvorsteher weitergegeben. Für die Zahlung der Aufwandentschädigung nach § 3 der Satzung über die Aufwandsentschädigung für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen bei allgemeinen Wahlen und Abstimmungen (1.009) werden Ihre Namen an die Stadtkasse der Stadtverwaltung Erfurt weitergegeben. Kenntnis der Namen und Vornamen einzelner oder aller Wahlhelfer eines Wahl- bzw. Stimmbezirkes erhalten zum Zwecke der Ausgabe und Rücknahme der Wahlunterlagen, der Prüfung der Wahlniederschriften und als Kontaktperson am Wahltag im Wahllokal der Wahlleiter, die mit den jeweiligen Aufgaben betrauten Mitarbeiter und Hilfskräfte des Wahlleiters, die Ansprechpartner in den Wahllokalobjekten sowie die Polizeidirektion Erfurt. Nach der Wahl werden die Namen der als Wahlhelfer eingesetzten Mitarbeiter der Stadtverwaltung Erfurt zum Zweck der Freizeitgewährung an deren Vorgesetzte übermittelt. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte, Drittländer oder internationale Organisationen übermittelt.
Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage Art. 13 Abs. 2 lit. a DSGVO für die Dauer von:
Eine konkrete Speicherdauer Ihrer Daten ist gesetzlich nicht festgeschrieben. Eine Speicherung Ihrer Daten für künftige Wahlen ist aber gemäß § 4 EuWG i. V. m. § 9 Abs. 4 BWG und § 5 Abs. 4 ThürKWG zulässig. Der Speicherung der personenbezogenen Daten für künftige Wahlen kann widersprochen werden (siehe nachfolgenden Punkt).
Die nachfolgenden Rechte bestehen auf Grundlage von Art. 13 Abs. 2 lit. b DSGVO nur nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und können auch durch spezielle Regelungen eingeschränkt oder ausgeschlossen sein.
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im Einzelnen aufgeführten Informationen. Die betroffene Person hat die Rechte auf Berichtigung und Vervollständigung gemäß Art. 16 DSGVO. Die betroffene Person hat das Recht auf Löschung gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. b und c DSGVO ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für künftige Wahlen, sofern sie Widerspruch gemäß § 4 EuWG i. V. m. § 9 Abs. 4 BWG und § 5 Abs. 4 ThürKWG einlegt.
Zur Sicherstellung der Durchführung von Wahlen sind die Gemeinden verpflichtet, die zu ihrem Gemeindegebiet gehörenden Wahlvorstände mit Wahlhelfern zu besetzen. Bei der Ausübung der Wahlhelfertätigkeit handelt es sich um ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist. Es darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden(§4 EuWG i.V.m. § 11 BWG, § 9 EuWO, § 9 BWO sowie § 12 ThürLWG und § 2 (1) ThürKWO i.V.m. § 12 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Wahlhelfer ist zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahl erforderlich. Dazu gehören unter anderem die Prüfung des Wahlrechts, die Zusendung des Berufungsschreibens, die Einladung zu Schulungsveranstaltungen und die Zahlung der Wahlhelferentschädigung. Das Recht auf Einwilligung oder Widerruf besteht nicht, da ansonsten eine ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen nicht garantiert werden kann. (Art. 13 Abs. 2 lit. e DSGVO)
Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie auf Grundlage von Art. 13 Abs. 2 lit. d DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde nach Art. 77 Abs. 1 DSGVO. Dies ist in Thüringen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt (www.tlfdi.de).
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht für eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling genutzt. (Art. 13 Abs. 2 lit. f DSGVO)