Hilfen zur Erziehung in Leichter Sprache
Das Jugend-Amt bietet für Familien und Kinder verschiedene Hilfen und Unterstützungen an.
Denn Familien und Kinder sollen gut zusammen leben können.
Das schwere Wort für diese Unterstützung ist: Hilfen zur Erziehung.
Manchmal brauchen Eltern Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder.
Das Jugend-Amt hilft;
damit Familien gut zuhause leben können.
Im Jugend-Amt kann man deshalb Hilfen zur Erziehung bekommen.
Es gibt Hilfen zur Erziehung nur für Kinder und Jugendliche.
Es gibt Hilfen zur Erziehung nur für Eltern.
Es gibt Hilfen zur Erziehung für die ganze Familie.
Hier werden nur einige Beispiele für Hilfen zur Erziehung erklärt.
Es gibt viele andere Hilfen zur Erziehung.
Es gibt Hilfen zur Erziehung,
die unterstützen sollen, wenn Kinder und Eltern zuhause leben.
Und es Zuhause Probleme gibt.
Das schwere Wort heißt: ambulante Hilfen.
- Eine ambulante Hilfe zur Erziehung ist zum Beispiel ein Erziehungs-Beistand.
Beistehen heißt: für jemanden da sein.
Ein Erziehungs-Beistand hilft Kindern und vor allem Jugendlichen.
Ein Erziehungs-Beistand ist eine Person.
Ein Erziehungs-Beistand soll die Schwierigkeiten und Probleme eines Kindes verstehen und helfen diese mit dem Kind zu lösen.
Ein Erziehungs-Beistand kann sehr viele Aufgaben haben. - Eine ambulante Hilfe zur Erziehung ist zum Beispiel eine Sozial-Pädagogische Familien-Hilfe.
Das ist ein sehr schweres Wort.
Eine Familien-Hilfe ist eine Person,
die eine Familie Zuhause besucht.
Sie hilft dabei;
Probleme zu lösen und gibt Tipps,
was man verändern kann.
Eine Familie-Hilfe kann auch bei Terminen in der Schule helfen.
Oder anderen Terminen.
Zum Beispiel in einem Amt.
Manchmal reichen die ambulanten Hilfen zur Erziehung nicht aus.
Dann gibt es auch Hilfen,
bei denen das Kind nicht bei seiner Familie leben kann.
Das schwere Wort heißt: stationäre Hilfen zur Erziehung.
Stationäre Hilfen zur Erziehung werden nur genutzt,
wenn andere Hilfen zur Erziehung keine Veränderung bringen.
Oder das Wohl eines Kindes in Gefahr ist.
Das heißt:
Das Kind kann nicht mehr zuhause leben;
weil sich die Eltern nicht kümmern.
Oder es geschlagen wird.
Ein Beispiel für eine stationäre Hilfe zur Erziehung ist:
Wenn ein Kind bei einer Pflege-Familie lebt.
Oder in einem Kinder-Heim.
Es gibt noch viele andere stationäre Hilfen zur Erziehung.
Wenn eine Familie über eine längere Zeit Hilfe und Unterstützung braucht,
wird im Jugend-Amt ein Hilfe-Plan erstellt.
Ein Hilfe-Plan ist ein Dokument.
In dem Dokument steht:
- Wer bekommt die Hilfe?
Das heißt:
Ist es eine Hilfe für Eltern.
Ist es eine Hilfe für das Kind.
Ist es eine Hilfe für die ganze Familie. - Wer gibt die Hilfe?
Das heißt:
Wird die Hilfe direkt vom Jugend-Amt angeboten?
Hilft eine Beratung-Stelle?
Oder eine andere Einrichtung?
Gibt es andere Personen,
die unterstützen? - Wo findet die Hilfe statt?
Das heißt:
Findet die Hilfe Zuhause bei der Familie statt?
Oder an einem anderen Ort. - Wie lange soll die Hilfe dauern?
Das heißt:
In dem Hilfe-Plan steht,
wann die Hilfe enden soll.
Oder wann wieder darüber geredet wird,
ob die Hilfe weiter gehen soll. - Was soll sich verändern durch die Hilfe?
Das heißt:
In einem Hilfe-Plan werden auch die Ziele benannt,
die durch die Hilfe erreicht werden sollen.
Wenn man Unterstützung braucht,
kann jede Familie die Hilfen zur Erziehung beantragen.
Also jede Mutter.
Und jeder Vater.
Auch ein Vormund oder ein Pfleger kann die Hilfen zu Erziehung beantragen.
Ein Vormund oder Pfleger ist eine Person,
die Entscheidung für ein Kind treffen darf,
wenn es die Eltern eines Kindes nicht können.
Zum Beispiel:
Wenn die Eltern krank sind.
Oder ein Kind keine Eltern hat,
weil diese gestorben sind.
Es wird gemeinsam mit den Mitarbeitern im Jugend-Amt überlegt und beraten,
welche Hilfe zur Erziehung die richtige ist.
Wichtig!
Auch Kinder und Jugendliche können sich an das Jugend-Amt wenden.
Sie können aber keinen Antrag für die Hilfen zur Erziehung stellen.
Das Jugend-Amt kümmert sich dann.
Und lädt die Eltern zum Beispiel zu einem Gespräch ein,
um eine mögliche Unterstützung und Hilfe zu besprechen.
Die Hilfen zur Erziehung stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch Nummer 8.
Im Sozial-Gesetz-Buch Nummer 8 gibt es einen Abschnitt für Kinder und Jugendliche.
Der Abschnitt heißt:
Kinder- und Jugend-Hilfe-Gesetz.
In diesem Abschnitt vom Gesetz stehen auch die Hilfen zur Erziehung.
Ihr Ansprech-Partner ist der Bereich Allgemeiner Sozialer Dienst im Jugend-Amt.
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Schreiben Sie uns eine E-Mail.
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Unsere Sprech-Zeiten sind:
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