Energie: Informationen für Privatpersonen

In Erfurt gibt es viele Anlaufstellen für Informationen und Beratungsangebote rund um die Fragen zur Energiethematik. Auf dieser Seite sind die Optionen für Sie zusammengestellt.

Ein Gruppenbild einer Familie, die lächelnd in die Kamera schaut. Von Großeltern über Eltern und Kinder ist alles vertreten.
Foto: © WavebreakmediaMicro/Fotolia

Beratung und finanzielle Hilfe auf Erfurt.de

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung für Ältere (ab Erreichen der Regelaltersrente) und voll erwerbsgeminderte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. Die Antragstellung ist erforderlich.

Wohngeld

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für eine angemessene Wohnung zu tragen, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt ist zu gewähren, wenn der Hilfesuchende seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann.

Energieberatung auf Erfurt.de

Auf Erfurt.de finden Sie eine ganze Rubrik zum Thema Energieberatung mit den folgenden Angeboten:

Energieberatung

Die Stadt Erfurt möchte viele Akteure in den Klimaschutz einbeziehen und diesen dazu eine Energieberatung empfehlen. Dazu werden in den folgenden Seiten bestehende Angebote aufgeführt.

Wichtige Fragen und Antworten

Steigende Energiekosten – Hilfsangebote in der Stadt Erfurt

Wer zahlt meine erhöhten Stromkosten? Sind sie von meiner Sozialleistung umfasst?

Im Regelsatz sind Pauschalen für die Kosten der Stromversorgung enthalten. Eine Stromkostennachzahlung kann derzeit weder vom Jobcenter noch vom Amt für Soziales übernommen werden.

Hilfe in Form von Darlehen können zur Begleichung der Stromkostennachzahlung beim Jobcenter (für Bezieher von Arbeitslosengeld II) bzw. beim Amt für Soziales (für Bezieher von Leistungen nach dem SGB XII) beantragt werden.

Ansprechpartner:

Jobcenter: 0361 302-2420 oder Jobcenter-Erfurt@jobcenter-ge.de

Amt für Soziales: 0361 655-6101 oder a50.post@erfurt.de

Wer zahlt meine erhöhten Heizkosten? Sind sie von meiner Sozialleistung umfasst?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, übernimmt das Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe.

Wenn Sie Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung beziehen, übernimmt das Amt für Soziales die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe.

Die Höhe der angemessenen Kosten in Erfurt wurde in der „Richtlinie zur Angemessenheit der Kosten für Unterkunft und Heizung“ vom 01.01.2022 der Stadt Erfurt festgesetzt.

Auch wenn man keine laufenden Leistungsansprüche beim Jobcenter oder Amt für Soziales hat, so kann man einen Antrag stellen, wenn beispielsweise in einem Monat eine einmalige Zahlung (z.B. Betriebskostenabrechnung) ansteht, die man nicht begleichen kann.

Ansprechpartner:

Jobcenter: 0361 302-2420 oder Jobcenter-Erfurt@jobcenter-ge.de

Amt für Soziales: 0361 655-6101 oder a50.post@erfurt.de

Wo kann ich mich beraten lassen, um noch mehr Energie zu sparen?

Stromsparcheck Erfurt – Caritasregion Mittelthüringen

  • Lassen Sie sich bundesweit online und kostenfrei zu Hause zum Energiesparen beraten.
  • Erhalten Sie kostenlose Soforthilfen und einen Auswertungsbericht zu Ihrem Energieverbrauch.
  • Erhalten Sie gegebenenfalls einen Gutschein in Höhe von 100 Euro oder mehr als Zuschuss für den Kauf eines neuen, hocheffizienten Kühlgeräts (auch Gefriergerät).

Ansprechpartnerin: Maria Litfin-Kleinitzke

Telefon: 0361 5187-6437 und 049 176 4679 7368

E-Mail: ssc-ef@caritas-bistum-erfurt.de

Weitere Informationen auf der Internetseite des lokalen Anbieters.

Verbraucherzentrale Erfurt

Willy-Brandt-Platz 1 99084 Erfurt

Telefon: 0361 555-1470

Hinweise auf dem Energieberatungsportal der Verbraucherzentrale.

Bekomme ich finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung von energiesparenden Geräten?

Stromsparcheck Erfurt – Caritasregion Mittelthüringen

  • Lassen Sie sich bundesweit online und kostenfrei zu Hause zum Energiesparen beraten.
  • Erhalten Sie kostenlose Soforthilfen und einen Auswertungsbericht zu Ihrem Energieverbrauch.
  • Erhalten Sie gegebenenfalls einen Gutschein in Höhe von 100 Euro oder mehr als Zuschuss für den Kauf eines neuen, hocheffizienten Kühlgeräts (auch Gefriergerät).

Ansprechpartnerin: Maria Litfin-Kleinitzke

Telefon: 0361 5187-6437 und 049 1764679-7368

E-Mail: ssc-ef@caritas-bistum-erfurt.de

Weitere Informationen auf der Internetseite des lokalen Anbieters.

Bei der Anschaffung von neuen Geräten unterstützt die Liste der Deutschen Energie-Agentur.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Heizkostennachzahlung nicht bezahlen kann?

Haben Sie eine Nachzahlungsaufforderung für Ihre Heizkosten bekommen, können diese unter bestimmten Voraussetzungen vom zuständigen Jobcenter beziehungsweise Amt für Soziales übernommen.

Auch wenn man keine laufenden Leistungsansprüche beim Jobcenter oder Amt für Soziales hat, so kann man einen Antrag stellen, wenn beispielsweise in einem Monat eine einmalige Zahlung (z.B. Betriebskostenabrechnung) ansteht, die man nicht begleichen kann.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Stromschulden habe?

Bitte wenden Sie sich umgehend an das zuständige Jobcenter beziehungsweise das Amt für Soziales.

Ansprechpartner:

Jobcenter: 0361 302-2420 oder Jobcenter-Erfurt@jobcenter-ge.de

Amt für Soziales: 0361 655-6101 oder a50.post@erfurt.de

Die Schuldnerberatungsstellen in Erfurt bieten ebenfalls Hilfestellungen und eine unabhängige, fachliche Beratung zum Thema Schulden an.

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Bitte wenden Sie sich umgehend an das zuständige Jobcenter beziehungsweise das Amt für Soziales.

Ansprechpartner:

Jobcenter: 0361 302-2420 oder Jobcenter-Erfurt@jobcenter-ge.de

Amt für Soziales: 0361 655-6101 oder a50.post@erfurt.de

Die Schuldnerberatungsstellen in Erfurt bieten ebenfalls Hilfestellungen und eine unabhängige, fachliche Beratung zum Thema Schulden an.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Mietschulden habe?

Die Landeshauptstadt Erfurt hält zudem im Amt für Soziales eine kommunale Fachstelle für „Wohnungsnotfallhilfe“ vor.

Es wird umfassende Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust sowie bei bestehender Wohnungslosigkeit angeboten. Fragen z.B. zu Mietschulden, fristlosen Kündigungen von Wohnräumen, Räumungsklagen, Zwangsräumung der Wohnung, bestehender Wohnungslosigkeit sowie zu Heizgas- oder Stromschulden können von Betroffenen an die Fachstelle gerichtet werden.

Die Schuldnerberatungsstellen in Erfurt bieten ebenfalls Hilfestellungen und eine unabhängige, fachliche Beratung zum Thema Schulden an.

Welche Leistungen kann ich beantragen, wenn mein Einkommen zur Deckung der Ausgaben nicht mehr reicht?