Beschilderung des Alkoholverzehrverbots im Bereich der Kinder- und Jugendbibliothek
Ziel ist verstärkter Schutz von Kindern und Jugendlichen

Ein Alkoholverzehrverbot ist in Erfurt keine Seltenheit: Gemäß Stadtordnung besteht es auch an Kinderspielplätzen sowie während der Öffnungszeiten um Kindertageseinrichtungen. Also an Orten, die – ähnlich der Kinder- und Jugendbibliothek – vorwiegend von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden. Es dient dem verstärkten Schutz der Einrichtungen und ihrer Nutzerinnen und Nutzer.
Die Durchsetzung des verfügten Alkoholverzehrverbots stellt trotz durchgreifender Kontrollen der Ordnungsbehörde und gemeinsamer Streifengänge mit der Polizei eine erhebliche Kraftanstrengung dar. Das Bürgeramt erhält außerdem regelmäßig Beschwerden über „Trinkergruppen“ und den damit verbundenen Auswirkungen.
Um das Verbot, das in einem Umkreis von 100 Metern um das Gebäude Marktstraße 21 gilt, für alle sichtbarer zu machen, wird am Montag eine neue Beschilderung mit Verbotszeiten angebracht. Diese Zeiten orientieren sich dabei an den Öffnungszeiten der Einrichtung. Der Konsum von Alkohol ist somit Montag bis Freitag von 09:30 Uhr bis 18:30 Uhr sowie Samstag von 09:30 Uhr bis 13:30 Uhr untersagt. „Speziell für Kinder soll beim Weg zur oder von der Kinder- und Jugendbibliothek gewährleistet werden, dass sie so wenig wie möglich Kontakt zu Menschen haben, die im Bereich der Einrichtung verweilen, dabei Alkohol trinken und damit verbundene Störungen verursachen“, begründet Heike Langguth, Bürgermeisterin und Beigeordnete für Sicherheit, Bürgerservice und Gesundheit, die Regelung. Die Leitung der Kinder- und Jugendbibliothek wurde in den Entscheidungsprozess eingebunden.
Vollzugsdienstkräfte der Ordnungsbehörde werden die betreffenden Personen zu den neuen Verbotszeiten sensibilisieren, zur Einhaltung der Rechtsordnung auffordern und die bestehende Regelung, auch mit und durch die Polizei, zeitnah durchsetzen.