Frist verlängert: Stadt Erfurt sucht ehrenamtliche Richter
Bewerbungsfrist endet am 11. April 2025
Die Verwaltungsgerichte entscheiden grundsätzlich alle Streitigkeiten aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts, soweit diese nicht durch Bundesgesetz ausdrücklich anderen Gerichten zugewiesen sind.
Zwingende Voraussetzung für die Arbeit als ehrenamtliche Richterin oder ehrenamtlicher Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus sollen die Bewerberinnen und Bewerber das 25. Lebensjahr vollendet haben. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes sind von dieser Tätigkeit ausgeschlossen.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für eine Bewerbung und auch zu den Gründen, die es nicht erlauben, als ehrenamtlicher Richter für die Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig zu sein, finden Interessierte im Amtsblatt vom 8. März 2025 sowie unter Ehrenamtliche Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit 7.
Die schriftliche oder telefonische Abforderung der Unterlagen ist möglich bei der:
Stadtverwaltung Erfurt
Personal- und Organisationsamt
Statistik und Wahlen
99111 Erfurt
Tel.: 0361 655-1497
E-Mail: wahlbehoerde@erfurt.de
Die Rücksendung der Unterlagen per Post erfolgt ebenfalls an diese Anschrift.