Ab 1. Mai: Fotos für Personalausweise und Reisepässe müssen digital vorliegen

02.04.2025 11:15

Wer demnächst einen neuen Ausweis oder Reisepass beantragen möchte, muss sich auf eine Neuerung einstellen: Ab dem 1. Mai 2025 darf die Pass- und Personalausweisbehörde nur noch digital erstellte Lichtbilder verarbeiten. Das heißt, das Passbild gibt es nicht mehr in die Hand, sondern es wird ausschließlich elektronisch übermittelt. Für die Fahrerlaubnisbehörde ist dieses Verfahren nicht vorgeschrieben.

Zertifizierte Fotografen arbeiten mit digitalen QR-Codes

Ein Mann tippt auf das Display eines Fotoautomatens
Foto: Insgesamt stehen drei Fotoautomaten im Bürgeramt zur Verfügung. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Digitale biometrische Passfotos können im Bürgeramt ganz unkompliziert an einem der drei Fotoautomaten erstellt und sofort für das beantragte Dokument genutzt werden. Dies ist mit einer Gebühr von 6,00 Euro verbunden.

Antragstellende können aber auch weiterhin Lichtbilder bei einem zertifizierten Dienstleister, beispielsweise einem Fotografen, fertigen lassen. In diesem Fall wird das Lichtbild von diesem Dienstleister digital an die Pass- und Personalausweisbehörde übermittelt. Die fotografierten Personen erhalten lediglich einen QR-Code, welchen sie zu ihrem Termin in der Pass- und Personalausweisbehörde mitbringen müssen.

Das Verfahren greift ab Mai 2025. Deshalb gilt es bereits jetzt zu beachten: Sollte man einen Termin in der Pass- und Personalausweisbehörde ab Mai 2025 wahrnehmen wollen, ist ein Besuch beim Fotografen auch erst im Mai 2025 sinnvoll. Erst dann sind die digitalen QR-Codes erhältlich.

Dass Bilder in Ausweisen und Reisepässen nur noch digital übermittelt werden dürfen, wurde im Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen verankert. Es soll Missbrauch und Manipulation durch Morphing, also das Verschmelzen von Fotos zweier Menschen zu einem Bild, verhindern.