Lärmschutz im Frühling: Richtige Nutzung von Gartengeräten

21.03.2025 13:06

Mit dem Frühling erwacht die Natur, und viele Erfurterinnen und Erfurter nutzen die Gelegenheit, ihre Gärten zu pflegen. Dabei kommen häufig motorisierte Gartengeräte wie Rasenmäher, Laubbläser oder Freischneider zum Einsatz. Diese Geräte sind zwar praktisch, können jedoch auch zu Lärmbelästigungen führen, wenn sie zu ungünstigen Zeiten genutzt werden.

Ein Mann läuft mit einem Rasenmäher über eine Wiese an hohen Gräsern entlang.
Foto: Die Nutzung von motorisierten Gartengeräten ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich verboten. Foto: © Roman Zaiets – 123rf

Das Umwelt- und Naturschutzamt weist darauf hin, dass motorisierte Gartengeräte unter die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung fallen. Diese regelt den Einsatz von solchen Geräten in Wohngebieten. Demnach dürfen sie montags bis samstags in den Zeiten von 9:00 bis 13:00 Uhr sowie 15:00 bis 17:00 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung grundsätzlich verboten. Verstöße gegen diese Zeiten können mit einem Bußgeld geahndet werden, da der Betrieb außerhalb der festgelegten Zeiten eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Neben den rechtlichen Bestimmungen empfiehlt das Umwelt- und Naturschutzamt auch, den Einsatz von motorisierten Gartengeräten umweltbewusst und rücksichtsvoll zu gestalten. So sind beispielsweise elektrische Laubbläser leiser als benzinbetriebene Modelle und schonen somit die Nachbarschaft. Laubsauger sollten möglichst vermieden werden, da sie das ökologische Gleichgewicht stören und nützliche Tiere gefährden können.

Um den Einsatz von Gartengeräten effizient und umweltfreundlich zu gestalten, empfiehlt es sich, nur dann Geräte zu verwenden, wenn es wirklich notwendig ist. Geräte sollten zudem nur für den vorgesehenen Zweck genutzt und bei trockener Witterung eingesetzt werden, da sie bei Nässe weniger effektiv sind. Zudem sollte auf eine regelmäßige Pflege der Geräte geachtet werden, um Schäden durch Fremdmaterial wie Steine oder Äste zu vermeiden.

In Kleingartensiedlungen oder durch Hausordnungen können zusätzlich strengere Regelungen bestehen. Wer sich an die geltenden Vorschriften und Empfehlungen hält, trägt zu einer ruhigen und harmonischen Nachbarschaft bei und fördert gleichzeitig einen umweltfreundlichen Gartenbau.

„Ein respektvoller Umgang mit motorisierten Gartengeräten schützt nicht nur die Umwelt, sondern sorgt auch für weniger Lärm und ein besseres Miteinander in der Nachbarschaft“, betont das Umwelt- und Naturschutzamt.