Bärlauchzeit im Steiger – Achtsames Sammeln zum Schutz der Natur

21.03.2025 12:49

Mit dem Frühlingsbeginn zeigt sich auch der Steigerwald zunehmend belebt. Frühblüher sind auf dem Waldboden zu sehen, und an vielen Stellen ist der würzige Duft des Bärlauchs wahrnehmbar. Zahlreiche Besucherinnen und Besucher nutzen diese Zeit, um die Blätter für den eigenen Bedarf zu sammeln.

Foto: An vielen Orten im Steigerwald ist Bärlauch zu finden. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Das Umwelt- und Naturschutzamt weist darauf hin, dass beim Sammeln von Wildkräutern bestimmte Regeln beachtet werden müssen. „Der Wald bietet mehr als nur Pilze, Beeren oder Holz. Die aktuelle Bärlauchzeit lockt wieder viele Kräuterliebhaber zum Sammeln. Neben dem Bärlauch gibt es zahlreiche andere Wildpflanzen, die Rezepte bereichern können. Allerdings ist dabei einiges zu beachten, denn die Natur soll geschützt und erhalten bleiben“, erklärt Jörg Lummitsch, Leiter des Umwelt- und Naturschutzamtes.

Geringe Mengen für den Eigenbedarf dürfen gepflückt werden, wobei die sogenannte Handstraußregel gilt. „Als Obergrenze wird die Menge eines Handstraußes angesehen“, erläutert Lummitsch. Das Ausgraben von Pflanzen ist nicht gestattet, es dürfen nur oberirdische Pflanzenteile geerntet werden. Auch das Sammeln für gewerbliche Zwecke ist verboten. „Wer Bärlauch oder andere Wildpflanzen für den Verkauf, für Restaurants oder für Kochkurse nutzen möchte, benötigt eine gesonderte Genehmigung des Flächeneigentümers, der Unteren Naturschutzbehörde und des Forstamtes“, so Lummitsch weiter.

Foto: Bestimmte Gebiete des Steigerwaldes sind als „geschützte Landschaftsgebiete“ ausgewiesen (rot gekennzeichnet) hier darf nicht gesammelt werden. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt
Foto: Das Schild zeigt sogenannte Naturschutzgebiete an. Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Besonders zu beachten ist, dass in Schutzgebieten wie Naturschutzgebieten oder Geschützten Landschaftsbestandteilen das Sammeln grundsätzlich untersagt ist. Im Steiger betrifft das insbesondere den Bereich um den Quellteich und den Silberhüttengraben. Diese Flächen sind durch spezielle Hinweisschilder – einer schwarzen Eule auf gelbem Grund gekennzeichnet. Um die Schutzgebiete noch deutlicher auszuweisen, werden in diesem Jahr zusätzliche Schilder mit den genauen Grenzen aufgestellt.

Im vergangenen Jahr wurden in diesen besonders geschützten Bereichen verstärkte Kontrollen durchgeführt. „Teilweise mussten wir besonders Sammelwütige verwarnen oder in einem Extremfall die gesammelte Menge beschlagnahmen“, berichtet Lummitsch. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Diese reichen in der Regel bis zu 10.000 Euro, in Schutzgebieten können sie sogar bis zu 50.000 Euro betragen.

Die Untere Naturschutzbehörde appelliert an alle Besucherinnen und Besucher, sich an die geltenden Regeln zu halten. „Nur wenn die Natur respektvoll behandelt wird, bleibt der Steiger als wertvoller Lebensraum erhalten – und auch im nächsten Jahr kann der würzige Duft des Bärlauchs unbeschwert genossen werden“, so Lummitsch abschließend.