Erfurt vergibt Titel „Hochschulbotschafter in der Landeshauptstadt Erfurt“
Bewerbungen sind bis zum 15. April 2025 möglich
Die Hochschulbotschafterin oder der Hochschulbotschafter soll Erfurt als Hochschulstandort nach innen und außen vertreten und dabei für die vielfältige Hochschullandschaft werben.
Die Bewerber müssen bestimmte Voraussetzungen mitbringen. Sie müssen Mitglied des akademischen bzw. wissenschaftlichen Hochschulpersonals an einer der fünf Erfurter Hochschulen sein, eine starke Verbundenheit mit der Stadt Erfurt und auch hier einen Wohnsitz haben. Darüber hinaus müssen die Bewerber herausragende Leistungen in mindestens einem der folgenden Bereiche innerhalb der vergangenen fünf Jahre nachweisen:
- Überregionale Sichtbarkeit der eigenen wissenschaftlichen Leistung
- Aktive Mitgestaltung der Stadtentwicklung mit Fokus auf den Hochschulstandort Erfurt
- Besondere Verdienste zur Stärkung des Hochschulstandortes Erfurt, insbesondere der Lehrtätigkeit
Die Ernennung der Hochschulbotschafterin oder des Hochschulbotschafters erfolgt feierlich im Rahmen des jährlichen Professorenempfanges des Oberbürgermeisters. Bei der Ernennung erhält der oder die Berufene eine Anerkennung in Höhe von 2.000 Euro für die erbrachten Leistungen.
Bewerbungen sind noch bis zum 15. April 2025 mit Motivationsschreiben an die Hochschulbeauftragte der Stadtverwaltung Erfurt per E-Mail möglich. Weitere Informationen gibt es auf der Überblickseite zu den Erfurter Hochschulen.