Softwareanpassungen verzögern den Versand von Gebührenbescheiden
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen zur Umsatzsteuer, die eine Anpassung von Satzungen, Tarifen und Verträgen erforderlich machen. Auch die Friedhofsgebührensatzung ist von diesen Änderungen betroffen. Diese neue Regelung zur Umsatzsteuer erfordert komplexe Systemanpassungen, die aktuell noch nicht vollständig umgesetzt sind.
Bis die Umstellung der Buchhaltungssoftware abgeschlossen ist, bleibt der Versand der Gebührenbescheide daher ausgesetzt. „Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umstellung, um den regulären Betrieb schnellstmöglich wieder aufnehmen zu können“, erklärt Marko Fröbel, Leiter der Abteilung Friedhofs- und Bestattungswesen. Sobald die Softwareaktualisierung erfolgreich abgeschlossen ist, werden die ausstehenden Bescheide umgehend versendet.