Zweite Förderrunde von sozialräumlichen Projekten 2025 läuft
Die Anträge müssen bis zum 28. Februar 2025 im Amt für Soziales eingehen.
Mit den sozialräumlichen Projekten sollen Vorhaben von Organisationen, Institutionen, eingetragenen Vereinen, Verbänden, Netzwerken, Unternehmen unterstützt werden, die das soziale und demokratische Zusammenleben und die soziale Integration sowie die (Armuts-)Prävention in den Erfurter Stadt- und Ortsteilen fördern. Private Projektideen zur Gestaltung der Erfurter Stadt- und Ortsteile sind willkommen – hier ist eine Zusammenarbeit mit den oben genannten Vertretungen erforderlich.
Weitere Informationen zu möglichen Fördergegenständen und den Rahmenbedingungen der Förderung gibt es unter www.erfurt.de/ef114887. Hier sind auch die Förderrichtlinie, das entsprechende Antragsformular und eine Übersicht zu den bisher geförderten Projekten hinterlegt. Die Antragsformulare können zudem per E-Mail unter sozialfoerderung@erfurt.de angefordert werden.
Fragen zum Fördergegenstand, Antragsverfahren und zu den Rahmenbedingungen können an dieselbe E-Mail-Adresse gesendet werden.